Wie bewerten die Gerichte das Ausbremsen ? Expertenbeitrag Stuttgart/Augsburg

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Grundsätzlich darf im Straßenverkehr nur gebremst werden, wenn dies die Verkehrssituation erfordert. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss gemäß § 4 StVO in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nach Satz 2 der Vorschrift nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Ein zwingender Abbremsgrund ist eine plötzlich eintretende Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte, etwa beim plötzlichen Auftauschen eines Fußgängers auf der Fahrbahn. Kein Grund ist nach der Rechtsprechung das Hineinlaufen eines Kleintiers (z.B. OLG Stuttgart NJW-RR 865,1286).

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Verkehrsrecht spezialisiert.  Er hat viele Fahrer, welchen ein Ausbremsen vorgehalten wurde, oft erfolgreich verteidigt und vertreten.

In einem vom Antsgericht München entschiedenen Fall konnte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen und fuhr auf das Auto auf. Der ausbremsende Fahrer war nach dem Urteil  schuld an dem Auffahrunfall. Die Haftung liegt - im Gegensatz zu sonstigen Auffahrunfällen, in welchem grundsätzlich der Auffahrende haftet - ausschließlich beim PKW-Fahrer.

Grundsätzlich ist die Absicht des Ausbremsens dem Betroffenen vom Gericht, der Gegenseite bzw. der Staatsanwaltschaft nachzuweisen. Hier bestehen Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung.

In einem Fall konnte der laut LKW-Fahrer vermeintlich Ausbremsende entlastet werden und erhielt seinen Führerschein zurück, nachdem eine eigene Dashcamaufnahme des PKW-Fahrers ihn entlastet hatte.

Das Amtsgericht München verurteilte 2022 angeblich einen ausbremsenden Fahrer wegen Nötigung und Beleidigung und erteilte zusätzlich ein Fahrverbot von drei Monaten. 

Grundsätzlich ist jeder Fall ein Einzelfall und gesondert zu betrachten. Gerichte nehmen bei Unfällen häufig Sachverständige zur Hilfe. Soweit Deformationen entstanden sind kann dann unter Umständen die Verzögerung und somit die Stärke des Abbremsens ermittelt werden. Ist die Verzögerung sehr hoch, liegt ein Ausbremsen nahe.






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