Wie Fachkräfte gewinnen?

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In Zeiten des Fachkräftemangels stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, welche Anreize sie bieten können, um Arbeitnehmer zu gewinnen und wie sie das arbeitsvertraglich umsetzen können. Hier ein paar Tipps:

Neben dem Ruf, dass ein gutes Betriebsklima vorherrscht, die Nachhaltigkeit des Unternehmens großgeschrieben wird und Diversität selbstverständlich ist, können folgende „Anreize“ (insbesondere) in Arbeitsverträgen geregelt werden:

Tipp 1: Antrittsbonus anbieten, d.h. eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die bei Antritt des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Eine Rückzahlung des Arbeitnehmers kann für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Tipp 2: Jobticket / Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, anbieten, gem.§ 3 Nr. 15 EStG- sind damit Steuervorteile verbunden.

Tipp 3: Bonus, Gratifikation, d.h. ein ansprechendes Vergütungssystem anbieten.

Tipp 4: Flexible Arbeitszeitmodelle einführen: Vertrauensarbeitszeit (trotz Arbeitszeiterfassung möglich), d.h. keine feste Arbeitszeit, die dennoch dokumentiert wird, Teilzeit oder eine Jahresarbeitszeit anbieten.

Tipp 5: Co Working (d.h. ein fester Arbeitsplatz wird mit anderen Arbeitnehmern geteilt, sodass Austausch und wechselseitiger Profit möglich ist), Remote Work (Arbeiten an einem fernen Ort außerhalb des Betriebes, nicht von zuhause, aus dem Ausland), Homeoffice gewähren.

Tipp 6: Dienstwagen/Jobrad zur Privatnutzung zur Verfügung stellen.

Tipp 7: Sabbatical (unbezahlten Sonderurlaub gewähren/vereinbaren), z.B. für eine Auszeit für pflegenahe Angehörige oder aber zur persönlichen Weiterentwicklung des Arbeitnehmers, mehr Urlaubstage gewähren.

Tipp 8: 4- Tage- Woche einführen.

Tipp 9: Weiterbildungsmöglichkeiten schaffen, auf Rückzahlung der Fortbildungskosten bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers verzichten.

Tipp 10: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes vor Ablauf des sechsmonatigen Bestands des Arbeitsverhältnisses (d.h. vor Ablauf der sog. Wartezeit) oder auch im Kleinbetrieb im Abeitsvertrag vereinbaren.

Tipp 11: Im Arbeitsvertrag regeln, dass zeitlich begrenzt eine ordentliche Kündigung aus bestimmten Gründen (z.B. aus betriebsbedingten Gründen) ausgeschlossen ist.

Tipp 11: Absehen des Vereinbarens einer Probezeit seitens des Arbeitgebers oder nur eine kurze Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Sie sind Arbeitgeber und brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der vorgenannten Tipps? Sie sind Führungskraft oder Arbeitnehmer, haben ein tolles Jobangebot und wünschen z.B. eine Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages? Sie haben Beratungsbedarf zu diesen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Rechtsanwältin Dr. Reichert-Hafemeister ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist ausschließlich auf die Bearbeitung von Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert. Aktuell beraten wir Sie gerne einen persönlichen oder online- Beratungstermin. 

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