Wie funktioniert der Umgang während der Corona-Krise?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Es besteht ein Umgangstitel

Grundsätzlich behält ein Umgangstitel (insbesondere gerichtliche Vereinbarung zum Umgang oder gerichtlicher Beschluss zum Umgang) auch während der Zeiten der Corona-Krise seine Gültigkeit. D. h., der Umgangsberechtigte kann auch während der Pandemie auf die Durchführung des Umgangs, wie in dem Umgangstitel festgelegt, pochen und diesen gegebenenfalls mittels gerichtlicher Hilfe (Ordnungsgeldantrag) durchsetzen.

Nur wegen des Bestehens der Pandemie wird ein Umgangstitel nicht abgeändert.

Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Umgangsberechtigte an die Vorgaben zu Abstandsregeln, Hygienevorschriften etc. hält.

Bei einer Ausgangssperre dürfte die Durchführung des Umgangs dennoch wohl möglich sein. In diesen Fällen wird empfohlen, dass der Umgangsberechtigte den Umgangstitel bei sich führt, um seine Berechtigung jederzeit bei einer Kontrolle nachweisen zu können.

2. Mögliche Ausnahmen

Etwas anderes könnte dann eventuell gelten, wenn einer der Beteiligten (zum Beispiel Kind und/oder Elternteil ein so genannter Risikopatient oder sogar bereits ziert ist, oder im Haushalt eines der Beteiligten ein Risikopatient oder eine mit Covid-19 infizierte Person mit lebt oder Quarantänepflicht besteht. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

3. Neuland für alle Beteiligte

Die Corona Pandemie ist nicht nur Neuland für die Politik, die Wirtschaft und sonstige Betroffene, sondern insbesondere auch für Anwälte, Gerichte und Jugendämter. Einschlägige rechtskräftige Entscheidungen zum Umgang während der Pandemie liegen derzeit noch nicht vor. Derartige Verfahren werden sicherlich noch lange Zeit nach dem Abklingen der Pandemie die Gerichte beschäftigen.

4. Beratung

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Cordula Alberth

Beiträge zum Thema