Wie kann ich meine Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen?

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Mitarbeiterbeteiligungen sind als reine finanzielle Erfolgsbeteiligungen oder als echte gesellschaftsrechtliche Beteiligung am Unternehmen denkbar.


Möglichkeiten für rein finanzielle Beteiligungen sind

  • Gewinnbeteiligung als Sonderzahlung und
  • Genussrechte für regelmäßige Gewinnbeteiligungen


Interessanter sind aber die Möglichkeiten für echte gesellschaftsrechtliche Beteiligungen.


Geschäftsanteile 

Mitarbeiter werden dadurch zu vollwertigen Gesellschaftern der GmbH, inklusive allen Stimmrechten. Die Anteile müssen dafür jedoch durch eine Kapitalerhöhung geschaffen werden oder bestehende Gesellschafter geben ihre Anteile oder Teile davon ab. Der zukünftige Gesellschafter muss auf den Anteil eine Einlage erbringen. Für alle Optionen ist der Gang zum Notar notwendig. Eine solche Beteiligung bietet sich nur für leitende Führungskräfte an, die ggf. auch in die Geschäftsführung aufsteigen sollen.


Bei börsennotierten Unternehmen ist eine Ausgabe von Aktien oder Aktienoptionen deutlich einfacher als bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung.


Stille Beteiligung

Eine stille Beteiligung tritt nach außen nicht in Erscheinung. Rechtlich entsteht eine Personengesellschaft zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter. In vielen Aspekten ähnelt diese jedoch mehr einem Schuldverhältnis als einem echten Gesellschaftsverhältnis.

Mitarbeiter beteiligen sich mit einer Einlage am Handelsgeschäft des Inhabers (=der GmbH). Im Gegenzug haben sie Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn. Stimmrechte stehen ihnen nicht zu. Der Beteiligungsvertrag kann jedoch Zustimmungserfordernisse für bestimmte Arten von Geschäften vorsehen. 


Beteiligungsprogramme


Beliebt geworden sind in den letzten Jahren Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Beteiligungsprogramme sind jedoch noch nicht ideal. Für die Aufsetzung und den Vollzug ist daher eine regelmäßige rechtliche Beratung unerlässlich.


Employee Stock Option Plan (ESOP)

Ein ESOP ist ein Modell, über das Mitarbeiter Unternehmensanteile  zu einem bestimmten Preis erwerben können


Festgelegt werden muss, wann und unter welchen Umständen Mitarbeitern die Option zusteht, sowie wann und unter welchen Bedingungen sie die Option ausüben können. Desweiteren wie hoch der Anteil ist, zu welchem Preis er erworben werden kann sowie was mit den Optionen oder Anteilen passiert, wenn Mitarbeiter ausscheiden oder das Unternehmen liquidiert/verkauft wird.


Üben sie die Option aus, werden sie zu vollwertigen GmbH-Gesellschaftern. Es gilt das oben zu Geschäftsanteilen gesagte. 


Vorteil: vertragliche Zusicherung für Mitarbeiter und langfristige Bindung.

Nachteil: Eignung bei GmbH nicht für alle Mitarbeiter, sondern nur für Führungskräfte. Hoher Aufwand.


Virtual Stock Option Plan (VSOP)

Ein VSOP funktioniert vom Prinzip her wie ein ESOP. Anstelle der Option auf Geschäftsanteile, erwerben Mitarbeiter nur virtuelle Anteile (sog. Phantom Shares). Es handelt sich um eine rein arbeitsvertragliche Regelung in welcher der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusichert unter festgelegten Bedingungen (z.B. Verkauf des Unternehmens)  entsprechend der Höhe der virtuellen Anteile eine Zahlung zu leisten.


Vorteil: wie oben + kein Gang zum Notar notwendig.

Nachteil: Umsetzung ebenfalls aufwändig. Keine echte Beteiligung.


Aufgrund der (noch) nicht idealen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme immer noch mit erhöhtem Beratungsaufwand verknüpft. Dass sie dennoch ein gutes Mittel sind um geeignete Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden, zeigt die Praxis.

Bei allen Fragen rund um Mitarbeiterbeteiligungen berate ich gerne.

Foto(s): Lukas Lehmann

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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