Wie Sie sich gegen häusliche Gewalt zur Wehr setzen

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Frauen sind am häufigsten von häuslicher Gewalt betroffen, die meistens vom Partner oder Ex-Partner ausgeht. Häusliche Gewalt ist jedoch nicht nur auf Frauen begrenzt. Auch Männer sowie Kinder und Jugendliche oder Pflegebedürftige sind Gewalt im häuslichen Bereich ausgesetzt. Was häusliche Gewalt ist, wie sich Betroffene wehren können und welche Strafen Gewalttätern drohen – Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie hier. 

Häusliche Gewalt – was ist das? 

Häusliche Gewalt findet innerhalb einer Beziehung, einer bereits beendeten Beziehung oder einer häuslichen Gemeinschaft statt, wobei Täter und Opfer nicht zwingend zusammenwohnen. Sie äußert sich durch körperliche und psychische Gewalt, wozu unter anderem auch Beschimpfungen, Beleidigungen und Einsperren gehören. Es sind vor allem Männer, die Frauen attackieren. Doch auch Männer können von häuslicher Gewalt betroffen sein ebenso wie pflegebedürftige Personen und Kinder. Oftmals geraten Kinder auch zwischen die Fronten, wenn sich die Eltern streiten. 

Häusliche Gewalt – das können Sie tun 

Wird Ihr Partner oder Ihre Partnerin gewalttätig oder werden eine pflegebedürftige Person oder ein Kind attackiert, sollten Sie in einer Bedrohungssituation zeitnah die Polizei rufen. Ist es schon häufiger zu häuslicher Gewalt gekommen und Sie suchen Rat, sind ein Rechtsanwalt, sowie regionale Institutionen und Beratungsstellen die richtigen Ansprechpartner, zum Beispiel der Weiße Ring, Pro Familie, der Frauennotruf oder ein Frauenhaus. 

Rufen Sie die Polizei, wird sie zunächst den Sachverhalt durch Fragen an den Täter und an das Opfer klären. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wird möglichst schnell eine Zeugenvernehmung des Opfers durch den Ermittlungsrichter organisiert. Grund ist, dass die richterliche Vernehmung vor Gericht verwertbar ist. Tatsächlich machen viele Opfer häuslicher Gewalt nach dem ersten Schock von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Meistens sind es falsche Scham oder finanzielle Ängste, die das Opfer zu einem Rückzieher bewegen. 

Manchmal sind es Nachbarn, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eine wichtige Rolle spielen. Aufmerksam sein, im Zweifel nachfragen und Hilfe anbieten, können manchmal Leben retten. Doch wie sollen Sie sich verhalten, wenn Sie als Nachbar Zeuge häuslicher Gewalt werden? Sie sollten im Zweifel nicht allein in der Nachbarwohnung vorbeischauen. Entweder bitten Sie mindestens einen Nachbarn um Unterstützung, oder Sie rufen sofort die Polizei. Sind Sie in Sorge, weil eine Freundin, Bekannte oder Nachbarin von häuslicher Gewalt betroffen ist, sprechen Sie in einer ruhigen Situation mit dieser Person allein und bieten Hilfe an. 

Was die Polizei bei häuslicher Gewalt tun kann 

Die Polizei hat die Möglichkeit, einen Platzverweis und ein Kontaktverbot auszusprechen, das für mindestens drei Tage gilt. Das bedeutet, dass der gewalttätige Mann im Beisein der Polizei ein paar Sachen zusammenpacken darf und unverzüglich die gemeinsame Wohnung verlassen und sich eine andere Unterkunft suchen muss. Die von der Polizei angeordneten Maßnahmen fallen unter das Gewaltschutzgesetz und haben das Ziel, Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. 

Mindestens drei Tage hat das Opfer Zeit nachzudenken und weitere Schritte in Erwägung zu ziehen beziehungsweise zu veranlassen. So kann der von häuslicher Gewalt Betroffene zum Beispiel vor dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Gewaltschutzbeschlusses (Gewaltschutzantrag) stellen mit der Folge, dass der Täter Abstand und sich an ein striktes Kontaktverbot halten muss. Der Gewaltschutzbeschluss ist auf sechs Monate begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Er hat im Falle einer Scheidung eine wichtige Beweisfunktion, wenn es um das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder geht. Bei einem Verstoß gegen das Kontaktverbot begeht der Gewalttäter eine Straftat, die nach § 2 GewSchG (Gewaltschutzgesetz) mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Manchmal werden gewalttätige Menschen durch den Gewaltschutzbeschluss wachgerüttelt und beginnen eine Therapie. 

Die rechtlichen Folgen von häuslicher Gewalt 

Damit die Tat verfolgt wird, muss das Opfer innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der Tat einen Strafantrag stellen. Anderes gilt für schwerere Delikte, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, sodass die Staatsanwaltschaft tätig wird. Ist das Opfer antragsberechtigt und stellt es keinen Strafantrag oder zieht ihn zurück, wird die Tat nicht mehr weiterverfolgt. Aus Beweisgründen ist es wichtig, die Tat zu dokumentieren und sich die Verletzungen von einem Arzt bestätigen zu lassen. Besteht bei Kindern oder pflegebedürftigen Menschen ein Verdacht auf häusliche Gewalt, schalten die Ärzte meistens von sich aus die Ermittlungsbehörden ein. 

Bleibt die misshandelte Person bei ihrer Aussage, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem der Täter meistens wegen einfacher Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) angeklagt wird. Schlägt der Täter zum Beispiel mit einem Gegenstand zu, lautet die Anklage auf gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB. Abhängig vom Einzelfall kann es auch zu einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung und schlimmstenfalls wegen schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB kommen. Richtet sich die häusliche Gewalt gegen Kinder oder Pflegebedürftige, kommt im Falle der Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Bestrafung nach § 225 StGB in Betracht. 

Meistens endet ein solches Verfahren mit einer Geldstrafe und im Wiederholungsfall mit einer Bewährungsstrafe. Dass die Entscheidung vergleichsweise mild ausfällt, hat oft damit zu tun, dass die gewalttätige Person der Hauptverdiener der Familie ist, sodass bei einer Haftstrafe das Familieneinkommen gefährdet wäre.


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