Wie Spieler Online-Casino-Verluste zurückverlangen können

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In Hinsicht auf die steigende Zahl der Urteile zugunsten der Online-Casino-Spieler, stellen sich immer mehr Spieler die Frage, ob und vor allem von wem sie die Verluste zurückfordern können.


Online-Casinos - illegal, aber geduldet 

Geregelt ist das Verbot von Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags sowie in § 284 des Strafgesetzbuches. Mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein, gilt diese Regelung in ganz Deutschland. In jedem anderen Bundesland bedürfen Online-Glücksspiele einer behördlichen Genehmigung. 

Obwohl Online-Glücksspiele grundsätzlich illegal sind, werden sie häufig von den zuständigen Behörden geduldet. Folglich machen viele Spieler durch die illegalen Casinos große Verluste. In vielen Fällen können sie das Geld jedoch zurückfordern. Sowohl die Banken, als auch die Betreiber können hierbei nach § 812 II 1 Alt. 1 BGB in Anspruch genommen werden. Danach ist, wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ihm zur Herausgabe verpflichtet.


Verluste von den Betreibern zurückfordern

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Gießen zeigt, dass die Spieler wegen der Illegalität der Online-Casinos das Recht dazu haben, ihre verlorenen Einsätze von den Betreiberinnen und Betreibern zurückzufordern. Im vorliegenden Fall wurden dem Spieler wegen eines fehlenden Rechtsgrundes seine Verluste zurückerstattet. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Spieler sei nämlich wegen des Online-Glücksspiel-Verbots aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags nichtig. Glücksspiel-Lizenzen, die der Betreiber im Ausland erworben hat, sowie die Duldung der Behörden rechtfertigen die Betreiber hierbei nicht. Das bundesweite Verbot verstoße auch nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit für Unternehmen. 


Auch Banken können die Verluste zurückzahlen

Die Inanspruchnahme von Betreiberinnen und Betreiber der Online-Glücksspiele kann unter Umständen problematisch sein, da sich die meisten im Ausland aufhalten. Doch auch in dieser Situation dürfen Sie die Hoffnung nicht verlieren. Denn auch die Banken und Zahlungsdienstleister, über die die Zahlungsaufträge erfolgten, können Anspruchsgegner sein. Hier könnte die Nichtigkeit der Einzelzahlungsverträge gemäß § 675f Abs. 1 BGB und der Zahlungsaufträge nach § 675f Abs. 4 S. 2 BGB infolge eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz, hier § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV, einen fehlenden Rechtsgrund darstellen. Bestätigt wird dies unter anderem durch das Urteil des Landgerichts Ulm.


Brauchen Sie Hilfe beim Rückzahlungsanspruch gegen die Betreiber oder die Banken?

Falls auch Sie große Mengen an Geld in Form von Einsätzen an Online-Casinos verloren haben und sich nun fragen, ob und gegen wen Sie Ansprüche haben, so ist die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts ratsam. Herr Rechtsanwalt Kaufmann prüft gerne Ihren Fall und zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter. 


Quellen

Foto(s): Foto von Javon Swaby von Pexels


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