Wie umgehen mit Insolvenzverwaltern?

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Wer erstmals, sei es als Geschäftsführer, Schuldner, Geschäftspartner des Schuldners oder als Gläubiger, mit einem Insolvenzverwalter in Kontakt kommt, sollte vorsichtig handeln. Jede Information, die Sie dem Insolvenzverwalter geben, wird der Insolvenzverwalter dahingehend überprüfen, ob sich hieraus Ansprüche für die Insolvenzmasse ergeben können. Hierzu ist ein Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet. Insolvenzverwalter erfüllen diese Pflicht auch im eigenen Interesse gewissenhaft, da sich ihre Vergütung am Erfolg ihrer Bemühungen orientiert.


Zur Massemehrung kann der Insolvenzverwalter insbesondere gläubigerbenachteiligende Vermögensverschiebungen aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren anfechten und etwaige Leistungen des Insolvenzschuldners zurückverlangen. Außerdem wird ein Insolvenzverwalter immer eingehend prüfen, ob Haftungsansprüche gegen die Organe (Geschäftsführer, Vorstände etc.) bestehen. Hierzu ist ein Insolvenzverwalter auf Informationen und Unterlagen angewiesen, die er sich regelmäßig erst beschaffen muss.


Vorrangig hat ein Insolvenzverwalter folgende Möglichkeiten, sich die erforderlichen Informationen zu beschaffen:

  • Der Schuldner bzw. die tatsächlichen oder faktischen Organe, in gewissem Umfang auch ausgeschiedene Organe, sind zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Sie haben dem Insolvenzverwalter sämtliche Geschäftsunterlagen herauszugeben und umfassend Auskunft zu allen verfahrensrelevanten Themen zu erteilen. Die Erfüllung dieser Pflichten kann durch das Insolvenzgericht notfalls im Weg der Vorführung und Haftanordnung erzwungen werden.

Schuldner (natürliche Personen), die ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzen, riskieren zudem die Erteilung der Restschuldbefreiung.

  • Von den Geschäftsunterlagen sind die Buchhaltungsunterlagen von besonderem Interesse. Anhand dieser Unterlagen kann der Insolvenzverwalter nachvollziehen, wer zu welchem Zeitpunkt noch welche Leistungen vom Schuldner erhalten hat.
  • Für den Insolvenzverwalter können auch Forderungsanmeldungen der Gläubiger aufschlussreich sein. Anhand der Forderungsanmeldungen kann ein Insolvenzverwalter beispielsweise ermitteln, seit wann der Schuldner tatsächlich bereits insolvenzreif war und wer ggf. noch Leistungen des Schuldners erhalten hat. Diese Fragen sind für Haftungs- und Anfechtungsansprüche von zentraler Bedeutung. Häufig geben Gläubiger unbewusst im Rahmen ihrer Forderungsanmeldung Informationen preis, die den Insolvenzverwalter erst auf anfechtbare Sachverhalte aufmerksam machen.  
  • Mitunter klopfen Insolvenzverwalter auch nur auf den Busch und machen mögliche Haftungs- und Anfechtungsansprüche auch bei noch nicht abschließender Klärung des Sachverhalts in der Hoffnung geltend, das Verteidigungsschreiben könnte entscheidende Informationen enthalten. In der Praxis zeigt sich: In vielen Fällen sind Gläubiger selbst schuld, wenn sie in Anspruch genommen werden.

Hieraus ergeben sich wichtige Hinweise, die im Umgang mit Insolvenzverwaltern, beachtet werden sollten:

  • Auskünfte sollten nur erteilt und Unterlagen nur dann herausgegeben werden, wenn Sie zur Auskunft verpflichtet sind.
  • Die Kommunikation mit Insolvenzverwaltern sollte auf das Nötigste reduziert werden. Auch vermeintlich irrelevante Anekdoten können wertvolle Informationen zur Begründung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen beinhalten.
  • Verteidigen Sie sich daher nicht selbst, wenn Sie von einem Insolvenzverwalter auf Zahlung in Anspruch genommen werden.
  • Lassen Sie Forderungsanmeldungen zunächst von einem Experten prüfen.

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