Wie zuverlässig sind Geschwindigkeitsmessungen mit dem Motorrad ?

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Sind Geschwindigkeitsmessungen auf einem Motorrad durch die Polizei stets verwertbar ? Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 10.03.2020 - 4 RBs 87/20 – zum Toleranzwert bei Ermittlung der Geschwindigkeit mittels Nachfahrens mit einem Motorrad unter Verwendung der Anlage ProViDa 2000 Modular und unter manueller Berechnung der Geschwindigkeit anhand des aufgenommenen Messfilms Stellung bezogen.

Das Amtsgericht hatte den Betroffenen zuvor wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h zu einer Geldbuße von 250,- Euro unter Einräumung von Ratenzahlung verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot unter Gewährung der sog. "Viermonatsfrist" angeordnet.

Die Messung erfolgte durch die Polizei durch Nachfahrens mit einem Motorrad. Hierbei benutzte der Beamte die Anlage ProViDa 2000 Modular. Die Berechnung der Geschwindigkeit erfolgt manuell anhand des aufgenommenen Messfilms.

Der Umstand, dass sich der Abstand zwischen dem verfolgenden Polizeimotorrad und dem Fahrzeug des Betroffenen vergrößerte, begegnete laut Urteil der Richter des Senats aber durchgreifenden rechtlichen Bedenken in dem o.g. Sinne:

„Aufgrund der zulässigen Inbezugnahme der Bilder gem. §§ 71 Abs. 1 OWiG, 267 Abs. 1 S. 3 StPO durfte und musste sich der Senat Kenntnis von den Bildern verschaffen und sie in seine rechtliche Prüfung einbeziehen. Die Inaugenscheinnahme der Bilder ergab Folgendes: Es findet sich zwar auf diesen eine Einblendung in einem weißen Feld mit dem Inhalt "039 Pixel" bzw. "036 Pixel". Abgesehen davon, dass diese Pixelzahlen anhand der Bilder nicht nachvollzogen werden können, ist - gravierender noch - der Umstand, dass auf diesen Bildern (möglicherweise infolge einer Verschlechterung der Bildqualität gegenüber dem Videofilm durch Ausdruck) ein verfolgtes Fahrzeug auch nicht ansatzweise zu erkennen ist.“

Das angefochtene Urteil wurde aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen ist in Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialiert. Er verfügt über fast 20 Jahre an Erfahrungen im Verkehrsrecht und kennt die Rechtsprechung insbesondere durch ständige Verteidigung an den Bußgeldgerichten in  Baden-Württemberg und Bayern persönlich.

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