Wieder Abmahnung der Meet The Pugs GmbH aus Berlin

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Meiner Kanzlei liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung der Meet The Pugs GmbH, Alt-Stralau 52, 10245 Berlin vor. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Markus Müller und Yasmina Abdelilah. Ausgesprochen wird die Abmahnung abermals von NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin. Sachbearbeiter ist diesmal Rechtsanwalt Joschka Strahmann. Abgemahnt wird die öffentliche Zugänglichmachung und die Verbreitung eines Mops-Fotos. Die Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Geldbetrag in Höhe von üppigen 3.029,35 € an den Abmahner zahlen.

Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung liegt in der Vergangenheit

Die urheberrechtliche Abmahnung wurde offensichtlich mit der „heißen Nadel!“ gestrickt. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit bestimmt wurde, der bereits knapp zwei Monate zurückliegt. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die abmahnende Kanzlei einfach mit „copy & paste“ gearbeitet hat, also den schon bestehenden Text aus einer anderen Abmahnung nahezu 1:1 „recycelt“ hat. Die gesetzte Zahlungsfrist liegt ebenfalls in der Vergangenheit, sodass ein Vertippen wohl ausgeschlossen sein dürfte.

Was wirft die Meet The Pugs GmbH den Abgemahnten vor?

Ein vom Geschäftsführer Markus Müller erstelltes Mops-Foto soll ohne Genehmigung des Abmahners auf der Internetseite des Abgemahnten abgebildet worden sein. Außerdem hätte der Abgemahnte das Mops-Foto auch noch auf Handyhüllen gedruckt und diese lizenzwidrig vertrieben. Dadurch wäre das Verbreitungsrecht nach § 17 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt worden. Dem Abmahner stünden daher Unterlassungs-, Schadensersatz-, und Kostenerstattungsansprüche zu. Weil außerdem Markus Müller als Urheber des „Werkes“ nicht benannt worden sei, würde der Abgemahnte auf den geschuldeten Schadensersatz noch einmal 100 % - Aufschlag zahlen müssen. Der Abmahner beziffere den Wert einer Lizenz auf 1.200,00 €, so dass zuzüglich des 100-Prozent-Zuschlags 2.400,00 € Schadensersatz geschuldet würden. Außerdem müsse der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € entrichten. Im Vergleichswege bietet Rechtsanwalt Strahmann für seine Mandantin dann einen reduzierten Gesamtbetrag in Höhe von 3.029,35 € zur Abgeltung aller Ansprüche der Meet The Pugs GmbH an.

Ist die Abmahnung der Meet The Pugs GmbH durch NIMROD Rechtsanwälte berechtigt?

Ich habe hier meine Zweifel. Im letzten Jahr habe ich für einen Abgemahnten einen Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen Meet The Pugs GmbH und NIMROD Rechtsanwälte gewonnen. Auch dort ging es um die urheberrechtswidrige Verwendung des auch hier abgemahnten Mops-Fotos (LG Hamburg, Urt. v. 13.6.2017 – 310 O 117/17). Weil die Abmahnung sich als unberechtigt erwies, hat mein Mandant seine Rechtsanwaltskosten von Meet The Pugs GmbH zurück geklagt – und ebenfalls (überwiegend) Recht bekommen (AG Charlottenburg, Urt. v. 26.04.2018 – 203 C 52/18).

Wie reagieren bei Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte?

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung der Meet The Pugs GmbH oder von NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben, bewahren Sie erst einmal die Ruhe. Unterschrieben Sie nichts voreilig und leisten Sie erstmal keine Zahlungen. Die geführten Prozesse zeigen, dass durchaus ein Kraut gegen den Abmahner gewachsen sein kann. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine E-Mail – ich kenne den Abmahner. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Die Ersteinschätzung erfolgt für Sie – bundesweit – kostenfrei.

Rechtsanwalt Tobias Kläner, Koblenz


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