Wieder Geld zurück vom Online-Casino: LG Stendal spricht Rückerstattung von 127.000 € wegen illegalem Glücksspiel zu!

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Ein geschädigter Verbraucher hat beim Online-Glücksspiel rund 127.000 Euro verloren. Das Landgericht Stendal hat ihm dieses Geld jetzt als Schadensersatz zugesprochen.


Der Online-Casino-Skandal setzt sich zunehmend fort. Mit dem Landgericht Stendal hat jetzt das nächste Instanzgericht in Deutschland verbraucherfreundlich entschieden: Ein Spieler, der zwischen Dezember 2018 und Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite am Online-Glücksspiel teilgenommen und dabei Verluste von rund 127.000 Euro erlitten hatte, erhält dieses Geld zurück.


„Das Gericht folgt mit dem Urteil der allgemeinen Tendenz, die sich bereits in der Rechtsprechung durchgesetzt hat. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist Online-Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Das führt dazu, dass man sein verlorenes Geld bei illegalem Glücksspiel zurückfordern kann. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, war das Angebot schlichtweg illegal“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Diese Ansicht bedeutet: Der Kläger kann Rückzahlung der Glücksspieleinsätze verlangen, da der zwischen den Parteien geschlossene Rahmenvertrag gemäß § 134 BGB von Anfang an nichtig war, da er gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstieß. Nach dieser Vorschrift war in dem Zeitraum, in welchem nach dem als zugestanden geltenden Klägervortrag Einzahlungen in entsprechender Höhe auf das bei der Beklagten unterhaltene Spielerkonto zum Zweck der Teilnahme an Glücksspielen erfolgten, das Veranstalten derselben im Internet verboten. Vor alle § 134 BGB „Gesetzliches Verbot“ sei laut Dr. Gerrit W. Hartung einschlägig für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“


„Das Gericht betonte auch den Schutz der Spieler vor potenziell schädlichen oder irreführenden Praktiken im Glücksspielbereich. Daher dürfen Anbieter illegaler Online-Glücksspiele das Geld der Spieler nicht behalten“, führt der Glücksspielrechtsexperte aus. Für Dr. Gerrit W. Hartung ist in Summe klar: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich grundsätzlich aus § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.“


Ein Sonderaspekt, der vom Landgericht Stendal aufgeworfen wurde, ist laut Dr. Gerrit W. Hartung folgender: Mit dem Verbot von Online-Glücksspielen seien legitime Gemeinwohlziele wie die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugend- und Spielerschutz verfolgt worden. An diesem Vorhabe habe auch die Lockerung des Verbots zum 1. Juli 2021 nichts geändert, wonach Betreiberinnen von Online-Glücksspielen in Deutschland eine gültige Lizenz benötigten. Ohne diese behördliche Erlaubnis seien Glücksspiele im Internet weiterhin illegal. „Das ist ein weiteres schlagkräftiges Argument für geschädigte Spieler vor deutschen Gerichten, um ihre Verluste zurückzuerhalten. Die Chancen dafür sind nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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