Wird der Rechtsverkehr nun endlich digitaler - Eckpunkte des Bürokratieentlastungsgesetzes

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Endlich! Die Digitalisierung erreicht auch den Rechtsverkehr!


Das Bundeskabinett beschloss am 30.08.2023 die Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und verfolgt damit die Vereinfachung und Digitalisierung zivilrechtlicher Schriftformerfordernisse und Unterschriftserfordernisse. Insbesondere soll die elektronische Form zukünftig an Bedeutung gewinnen.


Vereinfachungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

Im Zuge einer geplanten Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sollen Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Die bisherige Schriftform soll in zahlreichen Fällen durch die elektronische Form oder die Textform ersetzt werden und diese somit zur neuen Regel machen. Die Schriftform soll hingegen nur noch als Ersatzform für die elektronische Form dienen. Im Zuge dessen sollen die allgemeinen Formvorschriften in den §§ 126 ff. BGB entsprechend geändert werden. Diese Änderungen könnten sich auch im Arbeitsrecht auswirken, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Derzeit müssen diese noch zwingend schriftlich verfasst und von beiden Vertragsparteien eigenhändig unterzeichnet werden, um wirksam zu sein.


Besonderheiten des Arbeitsrechts
Im seit dem 01.08.2022 geltenden Nachweisgesetz (NachwG) soll eine Regelung eingeführt werden, wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erbringen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer gesetzlich anerkannten elektronischen Form abgeschlossen wurde, ähnlich wie es bereits bisher für schriftliche Arbeitsverträge gilt. Gleiches soll auch für Änderungsverträge gelten, die in elektronischer Form abgeschlossen wurden und wesentliche Vertragsbedingungen betreffen.


Zusätzlich soll auch die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB für die gesetzliche elektronische Form geöffnet werden.


Des Weiteren ist eine Anpassung im Arbeitszeitgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz geplant, um sicherzustellen, dass Aushangpflichten auch erfüllt werden können, wenn die Informationen über die übliche Informations- und Kommunikationstechnik im Betrieb elektronisch zur Verfügung gestellt werden.


Im Bundeselterngelt- und im Elternzeitgesetz soll das Schriftformerfordernis für Anträge zur Reduzierung der Arbeitszeit, deren Zurückweisung und die Inanspruchnahme des Elternzeitanspruchs gestrichen und durch die Textform ersetzt werden.


Fazit:

Die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung des Rechtsverkehrs sollen sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung darstellen und das Arbeitsrecht in die digitale Welt „heben“.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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