Wirecard: Apas wirft EY schwere Versäumnisse vor und verhängt Rekordstrafen

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Wie das „Handelsblatt“ berichtete und die Apas nun selbst bestätigte, hat die Abschlussprüferaufsicht massive Pflichtverletzungen bei EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal gefunden.

Zudem verhängt die Aufsicht drastische Strafen gegen EY. So darf das Wirtschaftsprüfungsunternehmen zwei Jahre lang keine neuen Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse übernehmen. Auch eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro wird fällig. Noch nie hat die APAS so eine hohe Strafe verhängt.

EY hatte mehr als zehn Jahre lang die Bilanzen der Wirecard AG geprüft und uneingeschränkt testiert. Im Juni 2020 war der Milliardenbetrug beim ehemaligen Zahlungsdienstleister aufgeflogen, Wirecard musste Insolvenz anmelden. Anschließend nahmen Anlegeranwälte vor allem die ehemaligen Wirtschaftsprüfer des Unternehmens ins Visier, so vertritt auch die Kanzlei Schirp & Partner die größte Zahl der bereits anhängigen Klagen gegen EY.

Schon vor einiger Zeit hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass die Aufsichtsbehörde in ihrer Untersuchung massive Pflichtverletzungen von EY-Mitarbeitern festgestellt hätte. Konkret untersucht wurden dabei die Wirecard-Abschlüsse der Jahre 2015 bis 2018.

Anmeldung zum Musterverfahren nach KapMuG

Mit Beschluss vom 13. März 2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Wirecard-Verfahren bestimmt. Damit hat das Musterverfahren nun inhaltlich begonnen. Alle geschädigten Wirecard-Investoren können nunmehr ab Veröffentlichung des Beschlusses ihre Ansprüche anmelden. Wirtschaftlich bedeutsam sind vor allem die Ansprüche, die geschädigte Investoren gegen die Wirtschaftsprüfungsfirma EY haben können.

Die Erkenntnisse der Apas stärken nun die Position der Anleger und setzen EY weiter unter Druck. 

Alle Informationen zum Musterverfahren gegen Wirecard und EY sowie Hintergrundinformationen finden Sie hier.


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