Wirecard: Was Sie zum Musterverfahren jetzt wissen müssen

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13. März 2023 den Musterkläger im Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard bestimmt. Damit ist der Startschuss für das Musterverfahren gefallen.

Was Sie wissen müssen!

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Musterklägers im Klageregister können Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten ihre Schadensersatzansprüche schriftlich anmelden. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass diejenigen von Ihnen, die bereits gemeinsam mit uns Klage gegen EY erhoben haben, automatisch Beigeladene Beteiligte des Musterverfahrens sind.

All diejenigen Geschädigten, die derzeit noch nicht selbst Klage erheben wollen, sollten nun ihre Ansprüche zum Musterverfahren anmelden und so den Lauf der Verjährung hemmen. Die Erhebung einer individuellen Klage ist dann nach Abschluss des Musterverfahrens erforderlich. Hierbei sieht § 10 Abs. 2 KapMuG vor, dass die Anmeldung nur durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden kann. Denkbar ist aber auch, dass es ein außergerichtliches Vergleichsangebot für die Anmelder gibt.

Schirp & Partner aus Berlin vertreten die bislang größte Klägergruppe ausgesetzter Klageverfahren. Zudem hat unsere Kanzlei jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren und anderen Großverfahren.

Anmeldung der Ansprüche

Zusätzlich zur Anmeldung Ihrer Ansprüche im Musterverfahren bieten wir Ihnen die Option an, Ernst & Young außergerichtlich in Verzug zu setzen. Dies bedeutet, dass Ernst & Young „in Verzug“ gesetzt wird und Sie zusätzlich zu einem möglichen Schadensersatzanspruch Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz geltend machen können. Je nach Dauer des Verfahrens wäre hier mit einer erheblichen Summe zu rechnen.

Sollten wir die Anmeldung ohne Inverzugsetzung für Sie vornehmen, stehen Ihnen grundsätzlich keine Zinsen zusätzlich zu dem von Ihnen angemeldeten Schadensersatzanspruch zu. Wir melden in diesem Fall lediglich Ihren Anspruch zum Kapitalanleger-Musterverfahren an und berechnen Ihnen dafür die gesetzliche Gebühr.

Sollen wir Ihre Ansprüche zum Kapitalanleger-Musterverfahren anmelden, senden Sie uns bitte die entsprechenden, von Ihnen unterzeichneten Mandatsunterlagen an unsere Kanzlei zurück. Die Unterlagen finden Sie hier. Zudem lassen Sie uns bitte per Email Ihre vollständigen Kauf- und Verkaufsbelege für die Schadensberechnung zukommen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.


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