Wirecard – nach Höhenflug und Turbulenzen jetzt der Absturz

  • 3 Minuten Lesezeit

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Fiehl, LL.M.

Wircard AG: Pflichtverstöße und Schaden mit Ansage

Keiner konnte es glauben und viele wissen es jetzt besser: Die Querelen um die Abschlussberichte des Hoffnungsträgers Wirecard kulminieren schließlich in der Gewissheit, dass es die 1,9 Milliarden Euro welche bei den Wirtschaftsprüfern für Stirnrunzeln sorgten nicht gibt und vermutlich auch nie gegeben hat. Geschäftsberichte der letzten Jahre sind mit einem Fragezeichen zu versehen.

Die Frage der Schädigung von Kapitalanlegern – ob Kleinanleger oder Investor – findet jedoch bereits jetzt eine Antwort: Der Schaden ist eingetreten, Vertrauen ist verspielt, der Aktienkurs im Keller und Sparvermögen unzähliger Aktionäre vernichtet.

Seit Jahren sah sich Wirecard mit Vorwürfen mangelnder Transparenz konfrontiert, die sich jetzt bestätigt haben. Der Aktienkurs stürzte auf zeitweise unter 10,00 Euro am 22.06.2020.

Die Vorwürfe um Kreislaufzahlungen und Unregelmäßigkeiten in Milliardenumfang konnten auch mit der von der Wirecard beauftragten Sonderprüfung durch KPMG nicht ausgeräumt werden. Ausgangspunkt der Untersuchung von KPMG war die angebliche Erhöhung des Umsatzes durch fiktive Kundenbeziehungen, insbesondere im Dritt-Acquiring mit einem Third Party Acquiring-Partner, Veröffentlichungen im Internet und Vorwürfe zu Buchhaltungsthemen in Singapur. 

KPMG: Sonderprüfung

Bereits nach Veröffentlichung eines durch KPMG gefertigten Gutachtens brach die Wirecard Aktie um ca. 40 % ein. Den Prüfern wurden Unterlagen verspätet oder gar nicht vorgelegt. Es wurden keine Saldenbestätigungen für Bankguthaben der so genannten „Escrow Accounts“ vorgelegt.

Statt 1,9 Milliarden eine große Null und die Kündigung von Krediten.

1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten als Sicherheit für Kunden hinterlegt, sind nicht vorhanden. Ein Testat für den Jahresabschluss 2019 wurde von der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht mehr erteilt. Wirecard hat Strafantrag gegen Unbekannt gestellt und sieht sich als Opfer gigantischen Ausmaßes. Wirecard droht nach eigenen Angaben die Kündigung von Krediten in Höhe von 2 Milliarden Euro. Der CEO Markus Braun trat zurück und wurde durch James Freis als Interim-CEO ersetzt.

Die BaFin ermittelt

Die BaFin ermittelt gegen Wirecard wegen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen im Hinblick auf den KPMG-Prüfbericht. Fraglich ist aber ob Wirecard im Falle einer Insolvenz als Anspruchsgegner wirtschaftlich sinnvoll ist. In Betracht kommen Ansprüche gegen EY, welche die letzten Testate uneingeschränkt erteilt haben.

Nach Prüfung der Rechtslage kommen wir zu der Auffassung, dass die Testate nicht ohne Verstoß gegen die Prüfpflichten eines Wirtschaftsprüfers wohl nicht erteilt werden konnten.

Schadensersatzansprüche

Ernst & Young ist der wirtschaftlich bessere Anspruchsgegner für geschädigte Anleger ist. Die Zukunft von Wirecard wird möglicherweise ein Insolvenzverfahren sein.

Bestätigungsvermerk | Testat | Jahresabschlussprüfung

Kapitalanlagen werden regelmäßig damit beworben, dass ein sog. Testat eines Wirtschaftsprüfers vorhanden sei. Die Aussagekraft des Testats ist ebenso regelmäßig gering. Der Jahresabschluss eines Unternehmens, bestehend aus Bilanz und Lagebericht können eine desolate wirtschaftliche Lage bestätigen, gleichwohl lautet das Testat wohlklingend, wenn es bestätigt, dass der Abschluss ein zutreffendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens abgibt.

Ein Wirtschaftsprüfer haftet, wenn er als Abschlussprüfer einer Kapitalgesellschaft über das Ergebnis der Prüfung eines Jahresabschlusses oder eines Lageberichts unrichtig berichtet, im Prüfungsbericht erhebliche Umstände verschweigt oder einen unrichtigen Bestätigungsvermerk (Testat) erteilt, sofern der Prüfbericht oder der Bestätigungsvermerk für die Anlageentscheidung ursächlich war.

Was ist zu tun?

Wir prüfen für Sie ob Sie einen Anspruch gegen einen oder mehrere Beteiligte geltend machen können. Sie erfahren von uns, ob Sie zu dem Kreis der Anleger gehören, die einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Wir erstellen für Sie eine individuelle Beurteilung. Dazu ist es erforderlich uns die Wertpapierabrechnungen zu den Transaktionen in Wirecard-Aktien (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060) oder Derivaten zukommen zu lassen im Zeitraum ab dem 10. Juli 2012 bis einschließlich 18. Juni 2020.

Sind Sie rechtsschutzversichert, dann erledigen wir gerne auch die Deckungsanfrage für Sie.

Als Ansprechpartner steht Ihnen für eine erste Beratung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Fiehl, LL.M., zur Verfügung.

Foto(s): Christian Fiehl


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