Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft mittels U.N.RW.A. – Bescheinigung

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Grundlage für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für palästinensische Staatsangehörige aus Syrien ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2012, Az: C 364/11.

Art. 12 Abs. 1 Buchstabe a) Abs. 2 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.04.2004 enthält eine Mindestnorm für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge.

Zudem regelt diese Norm den internationalen Schutz für andere Personen.

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss diese Norm auch auf jene Personen angewendet werden, die den Schutz oder Beistand  einer Organisation oder einer Institution der Vereinten Institution für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (U.N.R.W.A) tatsächlich in Anspruch genommen haben und sich nunmehr, aus Gründen die diese Personen nicht kontrollieren können und die nicht auf ihrem Willen beruhen, nicht mehr berufen können.

Ausgenommen hiervon ist aber der Schutz durch des hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (HCR).

Ob Sie gezwungen waren das Einsatzgebiet dieser Organisation oder dieser Institution zu verlassen, muss durch die zuständigen nationalen Behörden bei der Prüfung des von Ihnen gestellten Asylantrags beurteilt werden.

 Grundlage dieser Beurteilung ist die individuelle Bewertung des Antrags – zu bejahen ist die Voraussetzung, wenn Sie sich in einer sehr unsicheren persönlichen Lage befanden und es der betreffenden Organisation oder Institution unmöglich war, Ihnen in diesem Gebiet Lebensverhältnisse zu gewährleisten, die mit der dieser Organisation oder dieser Institution obliegenden Aufgabe im Einklang stehen.

 Sollten Sie also über eine solche Bestätigung der zuständigen Behörde des zuständigen Mitgliedsstaates, dass Sie Mitglied der U.N.R.W.A waren und der Schutz oder Beistand des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten nicht länger gewährt wird, verfügen kann Ihnen diese für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hilfreich sein.

Mit dieser Bestätigung genießen Sie den Schutz der Richtlinie.

Wir helfen Ihnen gerne Ihre Rechte einzufordern.


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