Zum Ablauf des Trennungsjahres

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Wenn Sie sich von Ihrem Partner getrennt habe, gibt es diverse Punkte, die Sie noch klären sollten. Nachfolgend stelle ich noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Punkte dar:

1. Gemeinsame Wohnung/gemeinsames Haus: Klären Sie nach sachlichen Kriterien, wer aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus auszieht. Hierbei sollten sowohl die finanziellen Möglichkeiten als auch die tatsächlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden. So ist es beispielsweise einfacher für den Hauptverdiener eine neue Wohnung zu finden. Auch ist bei dieser Entscheidung zu berücksichtigen, wo die gemeinsamen Kinder künftig leben sollen. Diese Entscheidung beeinflusst dann unter Umständen auch die Möglichkeiten der Wohnungssuche.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Trennung in der gemeinsamen Wohnung leben. Dies empfiehlt sich allerdings nur dann, wenn genügend Räume vorhanden sind und Sie noch auf einer, für alle Beteiligten annehmbaren Basis, miteinander umgehen können. 

2. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sprechen Sie mit Ihnen. Machen Sie ihnen deutlich, was ein Trennungsjahr ist und klären Sie gemeinsam, wo die Kinder künftig wohnen werden. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei dem sogenannten Wechselmodell werden die Kinder abwechselnd (häufig im Wochenrhythmus) von den Elternteilen betreut. Im Hinblick auf Ihre Kinder ist es auch wichtig, dass Sie den Umgang ebenfalls klären. Ihre Kinder sollten frühzeitig wissen, wann sie den anderen Elternteil sehen.

3. Berechnen Sie, wer wie viel Unterhalt für die Kinder zahlen muss. Holen Sie sich hier gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung, damit es nicht zu Streitereien kommt.

4. Klären Sie Ihre Banksituation. Ab sofort sollte jeder Ehepartner über ein eigenes Konto verfügen, auf das die eigenen Einkünfte und gegebenenfalls auch der Unterhalt fließen.

5. Kann ein Partner sich finanziell nicht selbst unterhalten, kann er Trennungsunterhalt verlangen. Hierfür muss zunächst einmal das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen berechnet und dann der entsprechende Bedarf berechnet werden. Diesbezüglich besteht immer die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zur Klärung und Berechnung hinzuzuziehen.


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