1.096 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge
Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge
ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT, Grindelhof 37, 20146 Hamburg 6718.4725594544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Jörg-Gerd Rogge ist ein sehr guter, einfühlsamer Fachanwalt. Der Herr Rogge hat uns sehr wirksam … (29.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Benning
Rechtsanwältin Bettina Benning
Peter-Werner & Benning, Bielefelder Str. 8, 32756 Detmold 6739.5046016629 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Medizinrecht • Pflegerecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Benning ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(03.07.2023) Schnelle Auskunft. Sehr kompetentes Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Stöhr
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Stöhr
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Betreuungsrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anette Stöhr
aus 17 Bewertungen Frau RA Stöhr hat mich vor dem LSG mit bester anwaltlicher Gründlichkeit vertreten und ein jahrelanges Verfahren … (27.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Geiger
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Geiger
Kanzlei Geiger & Stillner, Marktplatz 34, 73614 Schorndorf 6951.4732392013 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Ulrike Geiger
aus 37 Bewertungen Sehr gute super Anwältin Bin sehr zufrieden ich kann jeder empfehlen (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Maywald
sehr gut
Kanzlei Maywald, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Maywald
aus 18 Bewertungen Frau Maywald ist wirklich sehr zu empfehlen. Sie hat nicht nur ein offenes Ohr, sondern weiß auch in schwierigen … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Nils Anders unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück
Rechtsanwalt Steffen Brück Legal Skills Rechtsanwälte, Karl-Marx-Allee 90a, 10243 Berlin 6977.2619555247 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Steffen Brück gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schell
sehr gut
Kanzlei Heike Schell, Rheinallee 40, 55118 Mainz 6805.4605154023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Betreuungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Heike Schell
aus 24 Bewertungen Frau Schell ist eine sehr kompetente, engagierte Anwältin die einen sofort hilft, wenn man nicht weiter weiß. Man … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler
Kanzlei Dr. Steinig & Kollegen, Heilig-Geist-Str. 9-11, 46325 Borken 6622.1107500492 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Ebbeler
aus 45 Bewertungen Herr Dr. Ebberle ist ein hervorragender und sehr engagierter Anwalt! Mit viel Herz und Empathie. Man fühlt sich ernst … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pfoser
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pfoser
Herrmann Menn | Rechtsanwälte, Berger Allee 7, 86609 Donauwörth 7034.8700798431 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pfoser vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen Bereits nach der ersten Besprechung mit Herrn RA Pfoser hatte ich ein sehr gutes Gefühl. Sehr gute Kommunikation - … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
Kanzlei André Krüger-Pannek, Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale) 6950.3252714934 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt André Krüger-Pannek
aus 7 Bewertungen Herr Krüger-Pannek ist ein sehr kompetenter und vor allem zuverlässiger Anwalt. Sämtliche Anliegen werden schnellst … (16.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt René Quander
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig
Rechtsanwaltskanzlei Striessnig, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Prozessrecht mit Sitz in Wien.
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Sozialrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Striessnig gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Ich habe mich von Dr. Striessnig in einem Arbeitsrecht-Fall vertreten lassen und wir waren sehr erfolgreich. Ein … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht. Arbeitnehmerschutz in Rosenheim, München und bayernweit., Münchener Strasse 30, 83022 Rosenheim 7170.5254027436 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Péter Csingár ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 61 Bewertungen In einem von meinem derzeitigen Arbeitgeber eingereichten Verfahren mit komplexen Hintergründen hat mich Herr RA Dr. … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Wigger
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Wigger
Rechtsanwaltskanzlei Antje Wigger, Lübsche Straße 81, 23966 Wismar 6786.0228505524 km
Ich höre Ihnen zu und sage Ihnen was geht, aber auch was nicht geht. Das ist mein Erfolgsgeheimnis.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Antje Wigger
aus 29 Bewertungen Schnelle telefonischer Rückruf bzgl. des Rechtsspektrums und gute Empfehlung wer hilft (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
Kanzlei Höfler-Loff, Buchholzstr. 49, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1536530742 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff
aus 5 Bewertungen Alles sehr top würde nie wieder wechseln (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
sehr gut
Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Rechtsanwaltskanzlei Turba, Hausinger Straße 6, 40764 Langenfeld (Rheinland) 6666.3026373506 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 34 Bewertungen Frau Turba hat mir im Rechtsstreit gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber absolut professionell geholfen. Ihre Antworten … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Bergmann
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Bergmann
Piper & Partner Rechtsanwälte, Storkower Str. 158, 10407 Berlin 6977.3322809809 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jan Bergmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 108 Bewertungen Sehr geehrter Herr Bergmann, ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre Dienste bedanken. Die deutsche Verwaltung … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Krätschmer
sehr gut
Rechtsanwalt Manuel Krätschmer
Amberg & Krätschmer Rechtsanwälte, Haselmühlweg 1, 63741 Aschaffenburg 6861.8674031007 km
Voll auf Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert, vertrete ich nur Arbeitnehmer, Führungskräfte, Betriebsräte und Gewerkschaften.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sportrecht • Sozialrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Manuel Krätschmer für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Schnelle Hilfe, immer erreichbar, persönlicher Kontakt, kompetente Beratung, optimales Ergebnis - nur einige Aspekte, … (02.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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