1.093 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
sehr gut
Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
RechtsAnwältin Natascha Saliha Wagner, Oxfordstraße 10, 53111 Bonn 6694.3648315571 km
fachlich - freundlich - fair
Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Natascha Saliha Wagner
aus 19 Bewertungen Sehr freundliche und kompetente Beratung. Frau Wagner nahm sich ausreichend Zeit für meine Fragen. (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider gerne zur Verfügung
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Deniz Karsak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Karsak, Gustav-Adolf-Straße 22, 63452 Hanau 6838.5825665634 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Deniz Karsak
aus 11 Bewertungen Sehr kompetenter, hilfsbereiter Anwalt. Herr Karsak war immer zuverlässig erreichbar und hat sich über 18 Monate … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Dorner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Dorner
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Dorner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 73 Bewertungen Ich fühle mich bei Herrn Dorner gut aufgehoben und vertreten. Er ist sehr souverän und fachlich sehr kompetent. Ein … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerhard Rahn
sehr gut
Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Kanzlei Gerhard Rahn, Hans-Dankner-Str. 5, 01069 Dresden 7080.6775935823 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Gerhard Rahn ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 21 Bewertungen Herr Rahn war sehr freundlich und kompetent in seiner Beratung. (24.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth
aus 11 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Arneth hat mich von Anfang an mit ihrer freundlichen und zugewandten Art überzeugt. Die … (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Balfanz
sehr gut
Kanzlei Christoph Balfanz, Schillerstr. 23, 42651 Solingen 6670.6153942153 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christoph Balfanz für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 10 Bewertungen eine sehr gute kompetente, fachlich fundierte Beratung das Widerspruchsverfahren hat er umgehend in Angriff genommen … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton
sehr gut
Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton
LIEBETON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wassenberger Straße 79, 52525 Heinsberg 6616.6216187442 km
Familienrecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 51 Bewertungen Schnelle und kooperative Aufnahme von Mandaten. Frau Liebeton ist sehr freundlich und zuverlässig und kann wärmstens … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Weiland
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Weiland
Kanzlei Weiland, Alpenring 38, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.4334046136 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Weiland ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und meinen Dank für die herausragende Unterstützung, die ich durch … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rene Sobirai
Kanzlei René Sobirai, Am Freibad 12, 04565 Regis-Breitingen 7000.9109436952 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rene Sobirai gerne zur Verfügung
(11.09.2023) Ein Anwalt der eine sehr gute Beratung macht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Eichel
Rechtsanwältin Nicole Eichel
Kanzlei Eichel, Heidbergstraße 55, 22846 Norderstedt 6711.6386821907 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nicole Eichel
(21.09.2020) Sehr gute und schnelle Beratung vielen vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Biebrach
Rechtsanwältin Ines Biebrach, Friedrichstr. 26, 01067 Dresden 7078.702698009 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Biebrach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(31.01.2023) Sehr fachkundige, übersichtliche Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Zunkel
sehr gut
Rechtsanwalt Kay Zunkel
Rechtsanwalt Kay Zunkel, Hauptstraße 23, 35708 Haiger 6762.5873305639 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kay Zunkel – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 28 Bewertungen Herr Zunkel hat meine Fragen im Bereich Beamtenrecht schnell und umfassend beantwortet. Vielen Dank dafür! (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwältin Ute Siebert
Rechtsanwälte Siebert und Winkler, Schifferstr. 24, 06862 Dessau-Roßlau 6943.235708017 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Siebert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kösters - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Fischer
Rechtsanwalt Sven Fischer
Kanzlei Sven Fischer, Magdeburger Str. 9, 14770 Brandenburg an der Havel 6930.8641898202 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Fischer bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(02.06.2021) Herr Fischer war zu einem kurzfristigen Telefontermin bereit und konnte mir umfassend über meine Möglichkeiten …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Keller
Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan Keller
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schwalbe
Rechtsanwalt Ralf Schwalbe
Kanzlei Schwalbe, Bahnhofstraße 18, 15344 Strausberg 6999.5354066207 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Schwalbe bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Schnelle kompetente Hilfe bei einer unberechtigten Rückforderung des Jobcenters. Sehr zu empfehlen. (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Klier
sehr gut
Rechtsanwalt Gerd Klier
Anwaltskanzlei Klier, Mierendorffstraße 16, 10589 Berlin 6968.8336327635 km
Ihr freundlicher Fachanwalt zur fachkundigen Lösung Ihres Problems bei Kündigung und Abfindung im Arbeitsrecht, bei Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung und Merkzeichen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerd Klier
aus 166 Bewertungen Sehr schnelle Hilfe und Antwort bei der Frage Krankengeld Rückzahlung wegen Erhalt von Erwerbsminderungsrente . Vielen … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
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Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M.
Kanzlei GOLDMANN LAW, Friedrich-Ebert-Anlage 36, 60325 Frankfurt am Main 6824.5442078946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Svetlana Goldmann LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen In letzter Zeit hatte ich das Vergnügen, mit Svetlana Goldmann zusammenzuarbeiten, und ich muss meine tiefe … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6952.1802595654 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Traub
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Rechtsanwalt Andreas Traub
Rechtsanwalt Andreas Traub, Goethestr. 21, 73760 Ostfildern 6942.4761533237 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Traub – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 50 Bewertungen -Professionelle Vertretung meines Falls. -Schnelles und unkompliziertes Erstgepräch. - Herr Traub stand während des … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
sehr gut
Rechtsanwältin Carina Krautstrunk
Mühlenbein und Kollegen | Rechtsanwälte und Fachanwälte in Brilon, Bahnhofstr. 4, 59929 Brilon 6749.9141856374 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carina Krautstrunk hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 49 Bewertungen ich möchte ihnen um kurz helfe mit Asylrecht?Um eine Anhörung zu bekommen oder ein Bleiberecht in Deutschland zu … (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker
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Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker
Kanzlei Junker, Aachener Str. 59, 53925 Kall 6670.4985606033 km
"Ein Gesetz ist wertvoll, nicht weil es ein Gesetz ist, sondern weil es ein Recht enthält."
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz-Willi Junker gerne zur Verfügung
aus 17 Bewertungen Absolut empfehlenswert. Vorab vielen Dank. (25.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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