3.400 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Kanzlei Florian Müller-Metge, Lange Str. 54, 70174 Stuttgart 6930.4645197271 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Florian Müller-Metge
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Bose
sehr gut
Kanzlei Michaela Bose, Gibbinghausen 35, 53804 Much 6703.6040565114 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Bose ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 44 Bewertungen Bei Frau Bose ist man in den besten Händen. Sehr kompetent und absolut professionell. Sehr nette Anwältin, bei der man … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zippe
Rechtsanwalt Thomas Zippe
Olschar & Partner Rechtsanwaltskanzlei Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 22 a, 94032 Passau 7210.4181252308 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thomas Zippe
(02.03.2024) Herr RA Zippe hat mir sehr freundlich, kompetent und allgemeinverständlich meine rechtliche aktuelle Situation als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwältin Marina Spiertz
Rechtsanwaltskanzlei Spiertz, Tassilostr. 24 A, 82131 Gauting 7109.6884011392 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Marina Spiertz im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Gutowski
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Gutowski
BREUER • GUTOWSKI, Bahnhofstr. 30, 42499 Hückeswagen 6687.6732890982 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Petra Gutowski
aus 13 Bewertungen Kompetente Beratung (19.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kießelbach
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Kießelbach
Rechtsanwälte Steuerberater Kießelbach Böhner Groß, Götzenturmstr. 35, 74072 Heilbronn 6913.2652275977 km
Gemeinsam Ihre Ziele erreichen, Ihr Erfolg ist meine Motivation
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Kießelbach hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 35 Bewertungen Sind noch ganz frisch bei Herrn Kieselbach und egal was ,bekommen wir sehr schnelle Rückantwort und werden über alles … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katy Theilen
sehr gut
Kanzlei Katy Müller-Lass, Fredersdorfer Chaussee 28, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf 6993.3394251809 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Katy Theilen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Sehr nette Anwältin ,Top Beratung!!! Sekretärin sehr freundlich !!! Diese Kanzlei ist sehr zu empfehlen!!!! (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
Lemmnitz Anwaltskanzlei, Hubertusstraße 2d, 50354 Hürth 6669.5858128361 km
Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Lemmnitz
aus 50 Bewertungen Die Zusammenarbeit mit Herrn Lemmnitz war äußerst zufriedenstellend. Seine Ehrlichkeit, klare Beratung und … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Rechtsanwalt Bernd Janitschke
Kanzlei Janitschke, Waisenhausdamm 12, 38100 Braunschweig 6820.5857580154 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Janitschke
(31.08.2023) Seher kompetent kann nur weiter empfehlen. Danke!!!
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen
Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, Alter Schlachthof 45, 76131 Karlsruhe 6871.0471728884 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Maklerrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Ralf Schulze Steinen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich habe einen Beratungstermin zu einer Mietfrage mit Ralf Schulze Steinen gehabt. Herr Schulze Steinen hat mir alle … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maren Johann
Rechtsanwältin Maren Johann
Rechtsanwälte Johann in Bürogemeinschaft, Herzogstr. 32, 42103 Wuppertal 6669.9178488349 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Maren Johann
(14.05.2024) Sofort Termin vereinbart also bin total zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Dittrich
Kanzlei Dr. Dittrich & Dittrich, Auf der Rast 7, 93444 Bad Kötzting 7137.3373688536 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Dittrich
aus 8 Bewertungen Bereits einen Tag nach meiner Anfrage folgte eine Kontaktaufnahme, Beratungstermin steht noch an. (13.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus M. Müller
sehr gut
Kanzlei Marcus M. Müller, Am Rosengarten 14, 36037 Fulda 6863.3160066759 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus M. Müller ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 22 Bewertungen Gute Beratung zum Verkehrsunfall. Klare Aussagen, mit denen ich etwas anfangen konnte. Kommunikation per E-Mail … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Selzener
Kanzlei Markus Selzener, Johannisstr. 32, 58452 Witten 6672.4986713306 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Selzener ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(03.01.2023) Herr RA Selzener war sehr freundlich und gleich engagiert. Ich habe ihn als einen Anwalt erlebt, der all die …
Profil-Bild Werner Freiherr von Seebach
sehr gut
Frhr. von Seebach & Maushake Rechtsanwälte, Braunschweiger Str. 15, 38518 Gifhorn 6809.8821327376 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtsanwalt Herr Werner Freiherr von Seebach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Herr Freiherr von Seebach ist ein Anwalt welchem man von Anfang an vertrauen kann. Durch seine Kompetenz und Empathie … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf
Kanzlei Ulrike Krauskopf, Mozartstraße 4, 04107 Leipzig 6982.2414883754 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike Krauskopf
(18.05.2020) Die kurzfristige Bearbeitung und konkrete Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber
Rüber Rechtsanwälte Steuerberater GbR, Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln 6674.954413317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian J. Rüber ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender, Austr. 4, 35630 Ehringshausen 6780.9846026831 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 64 Bewertungen Obwohl ich erst spät zu Herrn Büdenbender kam hat er sich sofort um meine Strafsache gekümmert. Sehr sachlich und … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Phil J. Stange
Kanzlei Phil J. Stange, Wikingerstr. 4, 24143 Kiel 6688.7819004424 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Phil J. Stange gerne zur Verfügung
(20.03.2024) Das ist der beste Anwalt den man jeden entfehlen kann immer erreichbar und hilft sehr schnell bin sehr zufrieden …
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Kanzlei Sylvia Rentel, Karl-Liebknecht-Str. 23a, 16548 Glienicke/Nordbahn 6964.57570095 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sylvia Rentel
Profil-Bild Rechtsanwalt Manuel Trube
sehr gut
Kanzlei Manuel Trube, Langgasse 7, 88662 Überlingen 6987.8088339923 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Manuel Trube
aus 19 Bewertungen Der Rechtsanwalt Herr Trube ist zu über 100 Prozent ein Kompetenter und freundlicher Rechtsanwalt für … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Melletat
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Melletat
MELLETAT - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Hildesheimer Str. 372, 30880 Laatzen 6777.9060358126 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Melletat vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Wir als Familie haben sehr gute Erfahrungen mit Herr und Frau Melletat sie sind sehr nett und freundlich und sehr … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kirstin Ruoff
Rechtsanwaltskanzlei Ruoff, Bahnhofstr. 26, 74336 Brackenheim 6909.3067972291 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Kirstin Ruoff im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Frau Ruoff hat uns schon mehrmal ganz toll beigestanden, Sie ist sehr freundlich, menschlich und kompetent. Unsere … (10.08.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Oehl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Oehl
Kanzlei Sebastian Oehl, Lindfläche 8a, 53332 Bornheim 6685.748991428 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Oehl ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Der Kontakt zu Herrn Oehl wurde durch die Werkstatt, wo der Unfallwagen instandgesetzt wurde, hergestellt. Wir kannten … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.