3.389 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel
VBWR - Vollmer, Windisch, Renz, Göbel | Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Rheinstraße 105, 55116 Mainz 6806.5030518693 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Göbel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 19 Bewertungen Im Gesamten eine hervorragende Kanzlei! Und was das Mietrecht in unserem Fall angeht eine im Besonderen hervorragende … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin Gesine Arning
Kanzlei Arning & Kollegen, Hauptstr. 29, 82319 Starnberg 7112.590075059 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Gesine Arning
aus 6 Bewertungen Ich möchte dem Team mein größtes Lob aussprechen. Insbesondere der kompetenten Fachrechtanwältin Biechele möchte … (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Lehrter
Rechtsanwalt Paul Lehrter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1970622399 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Paul Lehrter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Kerner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Kerner
Anwaltskanzlei Joachim Kerner, Saarlandstr. 90, 44139 Dortmund 6676.7337642868 km
Probleme sind zum Lösen da!
Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Joachim Kerner
aus 12 Bewertungen Ich kann Herrn Kerner uneingeschränkt empfehlen: - schnelle Terminfindung zum persönlichen Gespräch - verständliche … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kirk
sehr gut
Rechtsanwalt Felix Kirk, Joliot-Curie-Allee 41, 18147 Rostock 6812.6871353154 km
Schwerbehindertenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Kirk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 116 Bewertungen Durch die aktive Unterstützung des Herrn RA Kirk wurde unser Klagebegehren trotz des Widerstandes des LAGUS … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Kanzlei Winnie Behnisch, Dresdner Str. 16, 01662 Meißen 7058.4140252019 km
"Man sollte nicht das Unrecht verurteilen, sondern vielmehr das Recht, weil es sich vom Unrecht hat verdrängen lassen."
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Winnie Behnisch
aus 8 Bewertungen Der Kontakt war 👍 und In der Sache kompetent gelöst. (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Mispagel
Kanzlei Volker Mispagel, Hannoversche Str. 36, 31134 Hildesheim 6792.3192336343 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Volker Mispagel für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen kompetent, sehr freundlich und pragmatisch (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Lutz
Rechtsanwalt Matthias Lutz, Filderhauptstraße 20, 70599 Stuttgart 6937.4867011393 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Lutz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Götting
Rechtsanwalt Harald Götting
Schofer, Pferdehirt, Götting, Wittrock | Notar und Rechtsanwälte, Staugraben 1, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6637.2872160115 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Götting
(10.10.2023) Sehr angenehme Beratung, es wurden alle unsere Fragen vollständig und in Ruhe beantwortet. Mehr kann man nicht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Baas
Bernd Meding und Frank Baas, Herthastraße 12, 22179 Hamburg 6721.6542713582 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Baas gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
Kanzlei Edgar Dalhoff, Dr.-Warsing-Str. 193, 26802 Moormerland 6586.4139063579 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Edgar Dalhoff
(26.09.2018) Freundliche und nette Art, sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwältin Petra Schick
Rechtsanwälte Raufeisen & Schick, Marktplatz 5, 88471 Laupheim 7006.8381907494 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Schick
(17.05.2022) .
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Suhr
Rechtsanwalt Andreas Suhr
Kanzlei Andreas Suhr, Elbuferstr. 51, 21436 Marschacht 6749.8846886208 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Suhr
(30.12.2023) Seh netter und kompetenter Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Falk
Rechtsanwältin Silke Falk
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Falk ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Frau Falk hat mich in einer Verkehrsrechtsache vertreten. Sie hat mich sehr kompetent, zuvorkommend und freundlich … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz gerne zur Verfügung
(03.11.2023) Ich bin jetzt informiert, welche Möglichkeiten ich bei Ruhestörung habe und wie ich handeln kann. Das gibt mir ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Franke
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Rechtsanwalt Christian Franke
Rechtsanwälte Franke • Ruf in Bürogemeinschaft, Emmeramsplatz 6, 93047 Regensburg 7099.9475318149 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Franke - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 52 Bewertungen nach kurzen Fragen zum Anliegen, kommt Herr Franke sehr schnell zum "Kern" des "Problems" und … (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christian Maß
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr
Rechtskontor Hamburg, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg 6717.067435135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Maziyar Haghighatmehr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 128 Bewertungen Danke für Ihre Hilfe und Mühe ! Habe nichts zu bemängeln. Alles läuft digital per Mail und Telefon. Ist einfach und … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Zippe
Rechtsanwalt Thomas Zippe
Olschar & Partner Rechtsanwaltskanzlei Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 22 a, 94032 Passau 7210.4181252308 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arzthaftungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Thomas Zippe - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(02.03.2024) Herr RA Zippe hat mir sehr freundlich, kompetent und allgemeinverständlich meine rechtliche aktuelle Situation als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Kettlack, Moerser Str. 158, 47803 Krefeld 6630.2214033497 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus B. Kettlack LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
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Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalts- u. Steuerkanzlei Staudenmayer, Möhringer Landstr. 11, 70563 Stuttgart 6929.6416736689 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
aus 23 Bewertungen Herr RA Staudenmayer ist ein mir seit Jahren vertrauter Berater im Immobilien- und Einkommensteuerrecht. In den … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Höldl
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Rechtsanwalt Florian Höldl
Kanzlei am Roßmarkt, Roßmarkt 1, 97421 Schweinfurt 6925.7895900734 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Höldl ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 138 Bewertungen Ohne Beanstandung (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ole Jensen
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Rechtsanwalt Ole Jensen Kanzlei Jensen, Lornsenstr. 30, 24105 Kiel 6687.0185980986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ole Jensen gerne zur Verfügung
aus 199 Bewertungen Ole Jensen hat uns bei einem Fall vertreten, bei dem wir bezichtigt wurden einen Parkschaden verursacht zu haben. Da … (02.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Stenschke, Schmidt und Burkhardt, Breitenstr. 19, 36251 Bad Hersfeld 6848.0507493731 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(12.04.2024) Herr Schmidt ist wirklich guter Anwalt, ruhig und besonnen. Er hat mir dabei geholfen, dass mein Verfahren …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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