3.383 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
Kanzlei Sommerfeld, Bertha-von-Suttner-Allee 4, 21614 Buxtehude 6706.9643024701 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Martin Sommerfeld
aus 16 Bewertungen Herr RA Sommerfeld hat mit scharf formulierten Schriftsätzen schon mehrfach und sehr erfolgreich geholfen, offene … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Helmut Schmitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Schmitt gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Wir waren mit Herrn RA Schmitt sehr zufrieden; eine ausführliche sehr positive Beurteilung haben wir schon geschrieben … (23.01.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Folker Schönigt
sehr gut
Göhmann Rechtsanwälte Stb Partnerschaft mbB, Wachtstraße 17-24, 28195 Bremen 6675.6131754121 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Vergaberecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Folker Schönigt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 16 Bewertungen Herr Schönigt begleitet seit vielen Jahren mein Familiy-Business. Dies betriff vor allem den Immobilienbestand, seien … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Auschner
Rechtsanwalt Christoph Auschner
Anwaltskanzlei Christoph Auschner, Alte Poststr. 20, 51588 Nümbrecht 6713.1195062307 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Auschner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann
Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann
Kanzlei Klingmann, Blumenstr. 3, 69168 Wiesloch 6871.9335570785 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Rüdiger Klingmann
aus 8 Bewertungen Schnelle Antwort, macht sehr netten Eindruck! (31.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliane Konzack
sehr gut
Rechtsanwältin Juliane Konzack
Bohn & Kollegen | Rechtsanwälte, Eichenallee 1b, 15711 Königs Wusterhausen 7000.699548755 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Juliane Konzack ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 38 Bewertungen Schnelle Hilfe beim anstehenden Streitfall..Kündigungsklage (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lysann Berthold
Rechtsanwältin Lysann Berthold
Anwaltskanzlei Lysann Berthold, Theodor-Fontane-Straße 22, 38855 Wernigerode 6860.2127975897 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Lysann Berthold ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Gern empfehle ich Frau RA Lysann Berthold für Ihre schnelle, sehr kompetente und freundliche Beratung, mit der Sie … (16.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur
Profil-Bild Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Löweneck, Steinachstr. 20, 69198 Schriesheim 6859.5711626352 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Seine Information zecks Wohnungsübergabe an meinen Sohn, war sehr aufschlussreich und vielfältig. Sehr gut … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
Fächerstadt Rechtsanwälte Klas & Dr. Schmidt Partnerschaft mbB, Karlstraße 126, 76137 Karlsruhe 6869.0732314697 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. René Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr Dr. Schmidt hat uns bei unserer Neubauwohnung gegen den Bauträger vertreten. Trotz umfangreicher … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Roscher
Rechtsanwalt Marc Roscher
Kanzlei Marc Roscher, Bismarckstr. 14-16, 50672 Köln 6673.7085923905 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Roscher vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M.
Anwaltskanzlei Dr. Sabine Voß, Industriestraße 9, 76532 Baden-Baden 6867.772618627 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Sabine Voß LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(11.12.2022) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwalt Claudius Kranz
Rechtsanwälte Dr. Bergdolt & Kollegen, M 1,1 1, 68161 Mannheim 6846.7424337955 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Claudius Kranz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Thoms
Kanzlei Anke Thoms, Friedenstr. 18, 77654 Offenburg 6869.8741936438 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke Thoms
(20.12.2016) Unsere GmbH-Gründung erfolgte 2011 zusammen mit einem Anwalt aus Offenburg. Die Konstellation mit einem atypischen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hauser
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hauser
Kanzlei am Bahnhof, Hauptstraße 26, 77652 Offenburg 6869.2385529037 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hauser unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 69 Bewertungen Sehr gute und kompetente Kanzlei. Herr Hauser hat mich bei meiner Urheberrechtsverletzung vertreten. Da war ich sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
Rechtsanwaltskanzlei Alexander J. Fischer, Fleher Str. 3a, 40223 Düsseldorf 6649.2339525998 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander J. Fischer
(24.06.2018) Herr Fischer hat sich außergewöhnlich für meine Belange eingesetzt und hat erreicht, dass die Angelegenheiten ohne …
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Strothmann
Rechtsanwalt Holger Strothmann
Holger Strothmann Rechtsanwalt, Prinz-Albert-Str. 3, 53113 Bonn 6694.7735795016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Strothmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Leider sei der Anwalt zeitlich mit Mandanten überlastet,deswegen erhielten wir leider keinen Termin in dieser Kanzlei/ … (28.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Wilma Kuznik
sehr gut
Rechtsanwältin Wilma Kuznik
Rechtsanwaltskanzlei Wilma Kuznik, Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar 7130.6165700761 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Wilma Kuznik
aus 12 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Kuznik hat mich sehr freundlich und professionell bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit … (07.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Stein
Karin Stein, Bahnhofstr. 56, 28790 Schwanewede 6657.1909430194 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Karin Stein
(19.09.2020) Die Vorgespräche waren sehr gut, die Vertretung vor Gericht konnte nicht besser sein. Ich kann Rechtsanwältin jedem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Kastenmüller
Rechtsanwalt Georg Kastenmüller Kanzlei Kastenmüller, Jeschkenstr. 13, 82538 Geretsried 7131.3337813465 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Kastenmüller ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Herr Kastenmüller wurde mir mehrfach empfohlen und meine Entscheidung diese Kanzlei für den Rechtsstreit in Sachen … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melissa Hornig
sehr gut
Rechtsanwältin Melissa Hornig
Rechtsanwaltskanzlei Hornig, Planckstr. 20, 10117 Berlin 6974.0504015623 km
Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Melissa Hornig vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 144 Bewertungen Sie hat mir zu meinem Problem zugehört und fachlich gut beraten. (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Achim Schaub
(12.02.2024) Soweit alles top. Mich hat lediglich verwundert. Das Herr Schaub, an den meine Anfrage explizit gerichtet war. Nicht …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.