BEG - Bundesentschädigungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum BEG

  • Was ist das Bundesentschädigungsgesetz?
    Durch das Bundesentschädigungsgesetz sollen Verfolgte sowie Hinterbliebene der Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer des Nationalsozialismus materiell entschädigt werden.
  • Wer hat laut Bundesentschädigungsgesetz Anspruch auf Entschädigung?
    Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus aufgrund ihrer (politischen) Gegnerschaft oder aufgrund ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse verfolgt wurden, haben Anspruch auf Entschädigung.
  • Welche Schadenstatbestände gelten laut Bundesentschädigungsgesetz?
    Entschädigt werden Schäden am Leben, Schäden an Körper oder Gesundheit, Schäden an Freiheit, Schäden an Eigentum, Schäden an Vermögen, Schäden durch Zahlung von Sonderabgaben, Schäden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen.
  • Welche Entschädigungsarten gibt es im Bundesentschädigungsgesetz?
    Die finanzielle Entschädigung kann angewendet werden auf Renten, Darlehen, Rückerstattung, Wiederbeschaffungswert, Heilverfahren etc.

Über das BEG

Die wichtigsten Fakten zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

  • Das Gesetz ist Teil der deutschen Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg.
  • Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus aufgrund ihrer (politischen) Gegnerschaft oder aufgrund ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse verfolgt wurden, erhalten eine finanzielle Entschädigung.
  • Im Jahr 2012 erhielten rund 53.000 Personen eine Rente, davon ca. 8.000 im Inland und etwa 45.000 im Ausland.
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Durch das BEG sollen Verfolgte sowie Hinterbliebene der Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer des Nationalsozialismus materiell entschädigt werden. Im ersten Titel wird geregelt, wer Anspruch auf Entschädigung hat. Das sind gemäß § 1 BEG unter anderem Personen, die aufgrund

  • ihrer politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus
  • ihres Glaubens
  • ihrer Rasse
  • ihrer Weltanschauung
verfolgt wurden und dadurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten haben. Das Gesetz gilt auch für die Hinterbliebenen von Verfolgten und Opfern.

Ebenso zählen Personen als Verfolgte, die

  • sich aktiv unter Gefährdung des eigenen Lebens gegen die Missachtung der Menschenwürde einsetzten.
  • aufgrund der damals vorherrschenden künstlerischen und wissenschaftlichen Meinungsrichtung abgelehnt wurden.
  • einer verfolgten Person nahestanden und dadurch ebenfalls zum Verfolgten wurden.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Wohnsitzvoraussetzung: Verfolgte mussten bis zum 31. Dezember 1952 ihren Wohnsitz in Deutschland oder vor ihrem Tod oder der Vertreibung dort gelebt haben. Die reguläre Antragsfrist endete am 31. Dezember 1969, neue Anträge können nun nur noch in Härtefällen gestellt werden.

Welche Arten der Entschädigung gibt es?

Im Bundesentschädigungsgesetz werden zudem die verschiedenen Schadenstatbestände und die entsprechenden Entschädigungen geregelt:

Schaden Entschädigung
Schaden an Leben
  • Rente
  • Abfindung im Falle der Wiederverheiratung
  • Kapitalentschädigung
Schaden an Körper oder Gesundheit
  • Heilverfahren
  • Rente
  • Kapitelentschädigung
  • Hausgeld
  • Umschulungsbeihilfe
  • Versorgung der Hinterbliebenen
Schaden an Freiheit (Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung)
  • Kapitalentschädigung
Schaden an Eigentum
  • Finanzielle Entschädigung gemäß dem Wiederbeschaffungswert des Eigentums
  • Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände
Schaden an Vermögen
  • Finanzielle Entschädigung
  • Rückerstattung des feststellbaren Vermögens
Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten
  • Finanzielle Entschädigung
Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen
  • Finanzielle Entschädigung
  • Rente oder Kapitalentschädigung
  • Darlehen (zinslos, zinsverbilligt) zur Wiederaufnahme der früheren Erwerbstätigkeit
  • Wiederaufnahme der früheren oder gleichwertigen Erwerbstätigkeit (selbstständig, unselbstständig)
Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen (Versicherung, Versorgung)
  • Finanzielle Entschädigung
  • Rente oder Kapitalentschädigung

Das Bundesentschädigungsgesetz enthält noch weitere Vorschriften bezüglich

  • der Soforthilfe für Rückwanderer
  • der Krankenversorgung
  • dem Zusammentreffen von mehreren Entschädigungsansprüchen
  • der verfolgten Personen aus Vertreibungsgebieten
  • Staatenloser und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
  • dem Anspruch auf Krankenversorgung
  • Organe, Behörden und Verfahren