BeschV 2013 - Beschäftigungsverordnung
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Qualifizierte Beschäftigungen
- § 2 BeschV 2013 - Vermittlungsabsprachen
- § 2a BeschV 2013 - Anerkennungspartnerschaft
- § 3 BeschV 2013 - Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
- § 4 BeschV 2013 - (weggefallen)
- § 5 BeschV 2013 - Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- § 6 BeschV 2013 - Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- § 7 BeschV 2013 - (weggefallen)
- § 8 BeschV 2013 - Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 9 BeschV 2013 - Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
- Teil 3Vorübergehende Beschäftigung
- § 10 BeschV 2013 - Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
- § 10a BeschV 2013 - Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 11 BeschV 2013 - Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
- § 12 BeschV 2013 - Au-pair-Beschäftigungen
- § 13 BeschV 2013 - Hausangestellte von Entsandten
- § 14 BeschV 2013 - Sonstige Beschäftigungen
- § 15 BeschV 2013 - Praktika zu Weiterbildungszwecken
- § 15a BeschV 2013 - Saisonabhängige Beschäftigung
- § 15b BeschV 2013 - Schaustellergehilfen
- § 15c BeschV 2013 - Haushaltshilfen
- § 15d BeschV 2013 - Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- Teil 4Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Teil 5Besondere Berufs- oder Personengruppen
- § 22 BeschV 2013 - Besondere Berufsgruppen
- § 22a BeschV 2013 - Beschäftigung von Pflegehilfskräften
- § 23 BeschV 2013 - Internationale Sportveranstaltungen
- § 24 BeschV 2013 - Schifffahrt- und Luftverkehr
- § 24a BeschV 2013 - Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- § 24b BeschV 2013 - Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
- § 25 BeschV 2013 - Kultur und Unterhaltung
- § 26 BeschV 2013 - Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
- § 27 BeschV 2013 - Grenzgängerbeschäftigung
- § 28 BeschV 2013 - Deutsche Volkszugehörige
- Teil 6Sonstiges
- Teil 7Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
- Teil 8Verfahrensregelungen
- Teil 9Anwerbung und Arbeitsvermittlung aus dem Ausland