§ 12 FKüAusbV - Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.