Der Stipendiat muß Student an einer im Geltungsbereich dieses Gesetzes gelegenen Hochschule sein. Er kann seinen für die Promotion zu erbringenden wissenschaftlichen Beitrag auch im Ausland leisten.
Anwälte zum GFG
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin
Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach
Rechtsanwältin Claudia Rübener
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