NeuGlV - Neugliederungsdurchführungsverordnung
- Erster Abschnitt
Volksentscheid - Erster Unterabschnitt
Abstimmungsorgane - § 1 NeuGlV - Abstimmungsleiter
- § 2 NeuGlV - Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
- § 3 NeuGlV - Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 4 NeuGlV - Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 5 NeuGlV - Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
- § 6 NeuGlV - Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
- § 7 NeuGlV - Beweglicher Abstimmungsvorstand
- § 8 NeuGlV - Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- Zweiter Unterabschnitt
Vorbereitung des Volksentscheids - 1.
Stimmbezirke - 2.
Stimmrecht, Stimmscheine - § 10 NeuGlV - Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 11 NeuGlV - Zuständige Behörde
- § 12 NeuGlV - Stimmscheinanträge
- § 13 NeuGlV - Entscheidung über die Stimmscheinanträge
- § 14 NeuGlV - Erteilung von Stimmscheinen
- § 15 NeuGlV - Stimmscheinverzeichnisse
- § 16 NeuGlV - Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
- § 17 NeuGlV - Verlorene Stimmscheine
- § 18 NeuGlV - Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 19 NeuGlV - Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
- 3.
Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
- 1.
- Dritter Unterabschnitt
Abstimmungshandlung - Vierter Unterabschnitt
Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse - § 25 NeuGlV - Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 26 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 27 NeuGlV - Zählung der Abstimmenden
- § 28 NeuGlV - Zählung der Stimmen
- § 29 NeuGlV - Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 30 NeuGlV - Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 31 NeuGlV - Abstimmungsniederschrift
- § 32 NeuGlV - Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 33 NeuGlV - Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe
- § 34 NeuGlV - Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 35 NeuGlV - Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe
- § 36 NeuGlV - Zulassung der Stimmbriefe
- § 37 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 38 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefen
- § 39 NeuGlV - Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 40 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 41 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- § 42 NeuGlV - Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 43 NeuGlV - Niederschriften der Abstimmungsausschüsse
- § 44 NeuGlV - Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- § 45 NeuGlV - Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter
- Erster Unterabschnitt
- Zweiter Abschnitt
Volksbegehren - Erster Unterabschnitt
Zulassungsverfahren - § 46 NeuGlV - Zulassungsantrag
- § 47 NeuGlV - Form des Zulassungsantrags
- § 48 NeuGlV - Unterzeichnung des Zulassungsantrags
- § 49 NeuGlV - Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung
- § 50 NeuGlV - Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter
- § 51 NeuGlV - Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags
- § 52 NeuGlV - Kostentragung
- Zweiter Unterabschnitt
Eintragungsorgane - Dritter Unterabschnitt
Vorbereitung des Volksbegehrens - 1.
Eintragungsbezirke - 2.
Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine - § 59 NeuGlV - Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 60 NeuGlV - Beantragung von Eintragungsscheinen
- § 61 NeuGlV - Erteilung von Eintragungsscheinen
- § 62 NeuGlV - Verzeichnisse der Eintragungsscheine
- § 63 NeuGlV - Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
- § 64 NeuGlV - Verlorene Eintragungsscheine
- § 65 NeuGlV - Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 66 NeuGlV - Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 67 NeuGlV - Einspruch und Beschwerde
- 3.
Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung
- 1.
- Vierter Unterabschnitt
Eintragungshandlung - § 71 NeuGlV - Auslegung der Eintragungsblätter
- § 72 NeuGlV - Aufsichtsführender
- § 73 NeuGlV - Ausstattung des Aufsichtsführenden
- § 74 NeuGlV - Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses
- § 75 NeuGlV - Öffentlichkeit
- § 76 NeuGlV - Ordnung im Eintragungsraum
- § 77 NeuGlV - Prüfung der Eintragungsberechtigung
- § 78 NeuGlV - Eintragung in die Eintragungsblätter
- § 79 NeuGlV - Vermerk über die Eintragung
- § 80 NeuGlV - Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- § 81 NeuGlV - Schluß der Eintragungshandlung
- § 82 NeuGlV - Eintragung in Sondereintragungsbezirken
- § 83 NeuGlV - Eintragung in gesperrten Wohnstätten
- Fünfter Unterabschnitt
Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse - § 84 NeuGlV - Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 85 NeuGlV - Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken
- § 86 NeuGlV - Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen
- § 87 NeuGlV - Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
- § 88 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 89 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
- § 90 NeuGlV - Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
- § 91 NeuGlV - Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 92 NeuGlV - Überprüfung des Volksbegehrens
- Erster Unterabschnitt
- Dritter Abschnitt
Volksbefragung - Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen - § 94 NeuGlV - Öffentliche Bekanntmachung
- § 95 NeuGlV - Zustellungen
- § 96 NeuGlV - Beschaffung von Abstimmungs- und Eintragungsunterlagen
- § 97 NeuGlV - Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse
- § 98 NeuGlV - Vernichtung von Unterlagen
- § 99 NeuGlV - Stadtstaatenklausel
- § 100 NeuGlV - Inkrafttreten
- Anlage NeuGlV - (zu den §§ 47 und 49)