In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk hat der Prüfling den Teil seiner beruflichen Handlungskompetenz nachzuweisen, der sich auf wesentliche Tätigkeiten seines Gewerbes und die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse bezieht. Grundlage dafür sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
einen Parkettleger-Betrieb führen und organisieren und dabei technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen und begründen, insbesondere unter Berücksichtigung - a)
der Kostenstrukturen, - b)
der Wettbewerbssituation, - c)
der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, - d)
der Betriebsorganisation, - e)
des Qualitätsmanagements, - f)
des Arbeitsschutzrechtes, - g)
des Datenschutzes, - h)
der Datenverarbeitung, - i)
des Umweltschutzes, - j)
der Ressourceneffizienz und - k)
technologischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen, insbesondere digitaler Technologien,
- 2.
Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Betriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische Geschäfts- und Arbeitsprozesse entwickeln und umsetzen, - 3.
Kundenwünsche und jeweilige Rahmenbedingungen ermitteln, Anforderungen ableiten, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Lösungen entwickeln, Verhandlungen führen und Ziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen sowie Verträge schließen, - 4.
Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse analysieren und bewerten, - 5.
Geschäfts- und Arbeitsprozesse zur Leistungserstellung planen, organisieren und überwachen und dabei Risiken ermitteln und beurteilen, - 6.
Leistungen erbringen, insbesondere - a)
Skizzen, Pläne, Planvorgaben, Zeichnungen und Muster erstellen, korrigieren und bewerten, - b)
zu belegende Flächen aufmessen und einteilen, - c)
Konzepte zur Gestaltung von Parkett, Holzpflaster und Bodenbelägen unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, Nutzungsanforderungen, Denkmalschutz, Konstruktionsarten, Nachhaltigkeit sowie gesundheitlichen, raumklimatischen, bauphysikalischen und instandhaltungsbezogenen Gesichtspunkten erarbeiten und bewerten, - d)
raumklimatische Bedingungen, Untergrundbeschaffenheit, Lichtverhältnisse, Bau- und Einrichtungsstile prüfen, analysieren und bewerten, - e)
Materialien prüfen, beurteilen, auswählen und vorbereiten, - f)
Altbeläge und Unterkonstruktionen entfernen und entsorgen, - g)
gesundheitsschädliche Materialien in Altbelägen, Altklebstoffen und Unterkonstruktionen erkennen und Maßnahmen zur fachgerechten Beseitigung veranlassen, - h)
Untergründe erkennen, prüfen und bewerten sowie weitere Vorgehensweise daraus ableiten, - i)
Untergründe vorbereiten und bearbeiten, - j)
Parkett, Holzpflaster und Bodenbeläge verlegen, - k)
Oberflächen vorbereiten, insbesondere diese schleifen und strukturieren, - l)
Oberflächen behandeln, insbesondere färben, versiegeln und imprägnieren, - m)
Zusammenarbeit mit anderen Handwerken und Gewerben koordinieren und - n)
Störungen im Arbeitsablauf erkennen und Lösungen zu deren Behebung erarbeiten,
- 7.
technische, organisatorische und rechtliche Gesichtspunkte bei der Leistungserstellung berücksichtigen, insbesondere - a)
die Eigenschaften und Beschaffenheit von Untergründen und Untergrundkonstruktionen, - b)
das Raumklima und die Lichtverhältnisse, - c)
die Bauphysik, - d)
die Bau- und Einrichtungsstile, - e)
die Farb- und Formlehre, insbesondere Gestaltungsprinzipien bei der Festlegung der Verlegerichtung und -muster, bei Materialkombinationen und bei Einlegearbeiten, - f)
die Anforderungen in Leistungsverzeichnissen, - g)
die berufsbezogenen Rechtsvorschriften, Verordnungen und technischen Normen, insbesondere Prüf- und Hinweispflichten, auch im Hinblick auf den Umgang mit Gefahrstoffen, - h)
der allgemein anerkannten Regeln des Fachs und der Technik, - i)
das einzusetzende Personal sowie die Materialien, Geräte, Maschinen und Werkzeuge sowie - j)
die Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden,
- 8.
Arten und Eigenschaften von zu be- und verarbeitenden Materialien berücksichtigen, - 9.
Unteraufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, vergeben und deren Ausführung kontrollieren, - 10.
Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren, - 11.
erstellte Leistungen kontrollieren, dokumentieren und übergeben sowie Nachkalkulationen durchführen, Auftragsabwicklung auswerten und Abnahmeprotokolle erstellen und - 12.
Kunden im Hinblick auf Raumklima, Nutzung, Reinigung und Pflege beraten.