ROG 2008 - Raumordnungsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum ROG 2008

  • Was regelt das ROG?
    Das Raumordnungsgesetz – kurz ROG – regelt die Grundsätze und die Aufgaben der Raumordnung bezüglich der räumlichen Ordnung und Entwicklung einzelner Regionen, Bundesländer und des deutschen Bundesgebietes.
  • Was sind die Grundsätze der Raumordnung?
    Zu den Grundsätzen der Raumordnung zählen unter anderem der Schutz der Ressourcen, das Vermeiden einer zersiedelten Landschaft, der Erhalt von Waldflächen und Kulturlandschaften sowie der Pflege von Natur und Landschaft.
  • Was sind Raumordnungspläne?
    Raumordnungspläne gelten als Instrument der Raumordnung, sie beinhalten Grundzüge der räumlichen Ordnung und ihrer Entwicklung und bestehen aus zeichnerischen sowie aus textlichen Darstellungen.
  • Was besagt die Raumordnung in den Bundesländern?
    Die Bundesländer müssen für das Landesgebiet Raumordnungspläne, sogenannte landesweite Raumordnungspläne, aufstellen.
  • Was gilt im Bund?
    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt für die sogenannte deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) einen Raumordnungsplan auf.

Über das ROG 2008

Was regelt das ROG?

Das Raumordnungsgesetz – kurz ROG – regelt die Grundsätze und die Aufgaben der Raumordnung. Darunter ist vor allem die räumliche Ordnung und Entwicklung von einzelnen Regionen, der Bundesländer und des deutschen Bundesgebietes zu verstehen. (§ 1 ROG).

Das ROG gliedert sich in vier Abschnitte und umfasst insgesamt 27 Paragrafen:

  • I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 12 ROG)
  • II. Abschnitt: Raumordnung in den Ländern (§§ 13 – 16 ROG)
  • III. Abschnitt: Raumordnung im Bund (§§ 17 – 23 ROG)
  • IV. Abschnitt: Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften (§§ 24 – 27 ROG)
Die Grundsätze der Raumordnung

In § 2 ROG sind die verschiedenen Grundsätze der Raumordnung aufgeführt, die sowohl auf den ländlichen Raum als auch auf Ballungsräume anzuwenden sind. Dazu zählen unter anderem

  • der Schutz von Ressourcen 
  • die Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums
  • die Vermeidung einer zersiedelten Landschaft
  • der Erhalt von Waldflächen und Kulturlandschaften
  • die Sicherung der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen
  • die Erhaltung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie vom UNESCO-Kultur- und Naturerbe 
  • der Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen im ländlichen Raum
  • die Pflege von Natur und Landschaft
  • der Schutz des Grundwassers und der Artenvielfalt
  • die Sicherung des Hochwasserschutzes an der Küste und im Binnenland
  • der Ausbau der erneuerbaren Energien
  • der verbesserte Umgang mit dem Klimawandel
Was sind Raumordnungspläne?

Das ROG beinhaltet ebenso allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne. Sie
  • gelten als sogenanntes Instrument der Raumordnung
  • enthalten Grundzüge der räumlichen Ordnung und ihrer Entwicklung 
  • bestehen aus zeichnerischen und aus textlichen Darstellungen
Bevor ein Raumordnungsplan aufgestellt wird, muss zunächst eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Zuständig hierfür ist die jeweilige Stelle, die diesen Plan erstellt (§ 8 ROG). Darin wird ermittelt, welche Auswirkungen der Raumordnungsplan beispielsweise haben kann auf

  • Menschen, ihre Gesundheit, Tiere und Pflanzen
  • den Boden, das Wasser, die Landschaft, die Luft und das Klima
  • Kulturgüter
Die Raumordnung in den Bundesländern

In den §§ 13 – 16 ROG wird das Raumordnungsrecht in den Ländern geregelt.

  • Die Länder sind dazu verpflichtet, für das Landesgebiet Raumordnungspläne, d. h. sogenannte landesweite Raumordnungspläne, aufzustellen.
  • Sie müssen ebenso Raumordnungspläne für die Teilräume der Bundesländer erstellen, sogenannte Regionalpläne.
  • Regionalpläne werden aus dem Raumordnungsplan für das Landesgebiet entwickelt.
  • In Berlin, Hamburg und Bremen muss kein Raumordnungsplan aufgestellt werden.
  • In diesen Stadtstaaten wird ein Flächennutzungsplan angewendet.
Die Raumordnung im Bund

In den §§ 17 – 23 ROG ist die Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt für die sogenannte deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) einen Raumordnungsplan auf. Diese Zone umfasst weite Teile des Nord- und Ostseegebiets. Dieser Plan dient u. a.

  • zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt
  • zur wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzung und Sicherheit der Seeschifffahrt