Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, - 2.
Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und des Berufsorientierungspraktikums, - 3.
Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Ausnahme der Leistungen nach den §§ 82 und 82a, - 4.
Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Anwälte zum SGB 3
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland