3 Anwälte in Lahnstein

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Härtel
Rechtsanwältin Bettina Härtel
ZKH Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 28, 56112 Lahnstein 6748.1441825861 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Rechtsanwältin in Lahnstein
aus 5 Bewertungen Sehr sympathisch und freundlich. (06.10.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Gericke
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Gericke
Gericke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bodewigstraße 30, 56112 Lahnstein 6748.4756139344 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwalt in Lahnstein
aus 52 Bewertungen Ich wurde von Herr Gericke beraten und bin äußerst zufrieden mit der Servicequalität. Er nahm sich die Zeit, mein … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwältin Armgard Zimmermann
Kanzlei Armgard Zimmermann, Bahnhofstr. 28, 56112 Lahnstein 6748.1441825861 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsanwältin in Lahnstein
aus 90 Bewertungen Frau Rechtanwältin Zimmermann hat mich sehr gut beraten. Sie ist immer erreichbar gewesen und hat sich meine Sachlage … (07.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten aus Lahnstein

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Lahnstein?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Lahnstein. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Lahnstein zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Lahnstein!
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.