d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG - welche Auswirkungen hat der Insolvenzantrag auf die Fonds?

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Noch hat das Amtsgericht Wiesbaden (AG Wiesbaden) nicht über den Insolvenzantrag der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG entscheiden. Gleichwohl beschäftigt die AnlegerInnen die alles entscheidende Frage - welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Fonds? Um die Hintergründe zu verstehen, muss eventuell auch in das letzte Jahr schauen.

1. Insolvenzantrag der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH kommt plötzlich

Die Unternehmensgruppe der d.i.i. wurde letztes Jahr von einem Compliance-Vorfall überschattet, der dazu führte, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für diesen Vorfall eine Sonderprüfung anordnete. Hierüber wurden die AnlegerInnen teilweise mit Schreiben vom 27.02.2024 von der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH informiert. Dort heißt es: 

"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich dazu entschieden, den Compliance-Fall, über den wir Sie kürzlich informiert haben, im Rahmen einer Sonderprüfung eingehender zu betrachten. Die Behörde wird dabei die Abarbeitung und Behandlung des in der Ihnen zugegangenen Investoren-Information beschriebenen, spezifischen Compliance-Falls sowie die Wirksamkeit unserer Compliance-Prozesse untersuchen. Die Sonderprüfung wurde am 26. Februar 2024 initiiert. Zeitgleicherhielten wir auch Anfragen von Medien."

Gleichzeitig gab es eine "Anlegerinformation Compliance-Fall" der d.i.i. Investment GmbH vom 30.12.2023, wo weitere Informationen zum Compliance-Fall und zu dessen Aufarbeitung gegeben wurden. Danach soll der Schaden für den Fonds der der d.i.i. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG bei nur rund 137.000 € liegen soll, was angesichts der Investitionssumme im zweistelligen Millionenbereich für diesen konkreten Fonds relativ wenig ist. 

Gleichzeitig wird ausgeführt, wie bei der Durchsetzung der Ansprüche aus diesem Vorfall vorgegangen werden soll: 

"Bündelung der Schadensersatzansprüche durch Ankauft aller Forderungen und sonstigen Rechte der Objektgesellschaften aus oder im Zusammenhang mit den bestehenden Verträgen gegen das betrügerische Netzwerk durch die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG." (Hervorhebung durch den Unterzeichner, Rechtsschreibfehler im Original). 

Nun hat aber eben diese Gesellschaft ja Insolvenz angemeldet. Die Einzelheiten hierzu können Sie nochmals hier nachlesen: 

d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG meldet Insolvenz an (anwalt.de)

Es stellt sich also die Frage, wieso wegen eines relativ geringen Betrages (auch unter Berücksichtigung des Schadens anderer Gesellschaften) nun ein Insolvenzantrag gestellt wird und wer diese Ansprüche zukünftig geltend machen soll. Im Grunde musste dass dann durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Jedenfalls mit der Mitteilung, dass eben diese Gesellschaft die Ansprüche durchsetzen sollte, kam die Insolvenz jetzt einigermaßen überraschend. 

2. Warum hat das niemand gesehen und welche Rolle spielt die d.i.i. Investment GmbH? 

Wie es zu diesem Vorfall kommen konnte und wie hoch der Schaden letztlich ist, kann niemand sagen, da die Ermittlungen offensichtlich noch nicht abgeschlossen sind. Tatsache ist, dass die Bündelung und Durchsetzung der Ansprüche über die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG durch die Insolvenz schwieriger wird. Selbst wenn die einzelnen Fonds die Ansprüche nach da abgetreten haben sollten, ist unklar ob die Prozesse tatsächlich und mit welchem Erfolg geführt werden. 

Da die obige Mitteilung von der d.i.i. Investment GmbH stammt, stellt sich natürlich die Frage, welche Rolle diese Gesellschaft wo spielte. Zumindest bei den Fonds 

  • dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG und 
  • dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

fungierte die Gesellschaft als sog. AIF-KVG. Das ist eine Gesellschaft, deren Aufgabe im Prospekt wie folgt beschreiben wird: 

"Die Haupttätigkeit der d.i.i. Investment GmbH ist das Auflegen und Verwalten von geschlossenen inlän dischen Spezial-AIF und Publikums-AIF mit Anlage schwerpunkt Immobilien. Die einzelnen Tätigkeiten verteilen sich auf die übergelagerten Ressorts:

 • Portfoliomanagement   (Strukturierung und Marketing); 

• Produktkonzeption sowie Vertrieb und 

• Risikomanagement."

Da muss zumindest mal die Frage erlaubt sein, wieso diese Vorgänge, die die mindestens die BaFin auf den Plan gerufen haben, keinem aufgefallen sind und wie die d.i.i. Investment GmbH ihre Verantwortung gegenüber den Anlegern sieht und ob es aus einer Verletzung von Pflichten aus den ANLAGEBEDINGUNGEN zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der jeweiligen Gesellschaft direkt Ansprüche geltend gemacht werden können. Das diese Ansprüche offensichtlich bestehen, wird in der Präsentation vom 30.12.2023 offen angesprochen. Dort heißt es nämlich: 

"In jedem Fall wird allen Anlegern der betroffenen d.i.i.-Fonds der bisher ermittelte Schaden in voller Höhe gutgeschrieben!"

Welche Gesellschaft diese Gutschrift erteilen soll und wann und in welcher Höhe, wird nicht gesagt. Es bleibt zu hoffen, dass man sich bei der d.i.i.-Gruppe der Verantwortung gegenüber den AnlegerInnen - auch den professionellen und semiprofessionellen - gegenüber bewusst ist und sich an diese Zusage hält. 

Was die AnlegerInnen nicht gebrauchen können ist eine Insolvenz der AIF-KVG oder eine wertlose Zusage. 

3. Wie geht es nun weiter? 

Zunächst muss das Amtsgericht Wiesbaden über den Insolvenzantrag der AG entscheiden. Diese Entscheidung wird dann ebenso veröffentlicht, wie die Entscheidung zu den übrigen Gesellschaften. Welche das sind und ob die Fondsgesellschaften über die d.i.i. Investment GmbH hiervon indirekt betroffen sind, kann dann beurteilt werden. Mit einer Entscheidung ist in dieser Woche, spätestens in der nächsten Woche zu rechnen. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es um Ihre konkrete Beteiligung als PrivatanlegerIn oder als semiprofessioneller oder auch als professioneller steht, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Inzwischen liegen hier zahlreiche Anfragen seit letztem Donnerstag vor. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de .

Foto(s): Bild von sun jib auf Pixabay


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