126 Anwälte für Studienwechsel
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studienwechsel
Fragen und Antworten
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Studienwechsel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Studienwechsel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studienwechsel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Studienwechsel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studienwechsel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Unter Studienwechsel werden meist die Begriffe des Studiengangwechsels und des Studienfachwechsels oder auch des Studienortswechsels verstanden.
Als Studienwechsel (Studiengangwechsel/Studienfachwechsel) bezeichnet man nicht nur vollständigen Wechsel des Studienfachs oder des Studiengangs, sondern auch den Wechsel des geplanten Abschlusses innerhalb des Studienfachs oder Studiengangs (Diplom, Bachelor, Magister und Staatsexamen). Ein Studiengangwechsel oder Studienfachwechsel ist nicht immer unproblematisch möglich, da in der Regel Fristen einzuhalten sind oder aber erneute bzw. andere Zulassungsbeschränkungen für das neue Fach bzw. den neuen Studiengang bestehen können. Der Wechsel muss an den jeweiligen Hochschulen beantragt und von der Hochschule zudem auch genehmigt werden muss.
Bedeutung hat ein Studienwechsel oft für finanzielle Unterstützungen unterschiedlicher Art, also z. B. für BaföG (Anrechnung der bisher absolvierten Semester auf die BaföG-Höchstbezugsdauer etc.) oder auch beim Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern (Erststudium, Zweitstudium bzw. Anschlussstudium). Rechtlich bereitet aber auch die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen oftmals Probleme.
(LOE)
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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Studienwechsel besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
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