10/2022: Forderungsschreiben des RA Kilian Lenard für Martin Ismail / IG Datenschutz (Google Fonts)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Gegenstand des Schreibens

Mir liegt ein Forderungsschreiben des Rechtsanwalts Kilian Lenard aus Berlin im Namen des Herrn Martin Ismail vom 20.09.2022 vor.

Auch wenn das Schreiben des Kollegen Lenard keine klassische Abmahnung darstellt, welche auf Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gerichtet wäre, wird in dem Schreiben das Bestehen von Unterlassungsansprüchen angedeutet und es wird eine Forderung geltend gemacht.

Im Kern geht es darum, dass ein Herr Martin Ismail Schmerzen erlitten haben will, weil der adressierte Webseitenbetreiber Google Fonts in einer Weise benutzt, bei der u.a. die IP-Adresse des Besuchers (hier: Herrn Ismails) an Google weitergeleitet wurde. Mit derartigen Schmerzen soll sich ganz generell eine von Herrn Ismail geleitete "Interessengemeinschaft Datenschutz" oder kurz "IG Datenschutz" befassen.

2. Was fordert RA Lenard / Martin Ismail / IG Datenschutz von Ihnen?

Die oder der Angeschriebene soll 170,00 EUR zahlen, und zwar auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts Kilian Lenard.

Der Betrag von 170,00 EUR erscheint, insbesondere wenn man sich die von dem Kollegen Kilian zitierte Rechtsprechung ansieht, vergleichsweise gering. Der Betrag könnte allerdings ganz bewusst und damit strategisch niedrig gehalten sein: Welcher Rechtsanwalt, der als Fachanwalt auf das Datenschutz spezialisiert ist, will sich schon mit einem solchen Schreiben befassen, dessen Gegenstandswert bei lediglich 170,00 EUR liegt und damit im untersten Bereich des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes? Dies dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass die oder der Adressierte keinen fachkundigen Rechtsanwalt für sich findet und in der Folge lieber "gleich zahlt". Werden nun aber solche Schreiben mehrfach versandt und der Forderungstext standardmäßig verwendet, so entsteht umgekehrt ein recht einträgliches Geschäft.

3. Wie reagieren Sie nun?

  • Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne anwaltlich beraten zu sein.
  • Geben Sie keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab.
  • Überweisen Sie kein Geld an den Gegner, bis Sie über die Tragweite Ihrer Handlungen anwaltlich aufgeklärt wurden.

Befolgen Sie das Forderungsschreiben, geben Sie zu erkennen, dass Sie grundsätzlich zahlungsbereit sind ("Opfer"). Wenn sich auf Ihrer Website mehrere datenschutzrechtliche Verstöße finden, könnte hier weitere Anwaltspost an Sie folgen.

Das Schreiben des Kollegen Kilian enthält nun meines Erachtens einen gravierenden Fehler. Es reicht allerdings nicht, dem Kollegen Kilian dies mitzuteilen, um die Forderung erfolgreich abzuwehren. Glaubhaft ist die Verteidigung nämlich nur dann, wenn Sie dezidiert begründen, warum die Forderung nicht besteht.

Dies übernehme ich für Sie. Mein Honorar beträgt 150,00 EUR zzgl. 19% USt. und liegt damit - bei gegebener Vorsteuererstattungsberechtigung - unterhalb der Schmerzensgeldforderung des Herrn Ismail. Die Bedingungen der Mandatsübernahme schildere ich gerne, wenn Sie mich mit Ihrem persönlichen IG-Datenschutzschreiben als Anlage per E-Mail kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in dieser Angelegenheit KEINE telefonischen Auskünfte erteile.

4. Warum DAMM LEGAL?

Rechsanwalt Dr. Ole Damm ist Fachanwalt für IT-Recht, wozu auch das Datenschutzrecht gehört, und vom TÜV Rheinland geprüfter Datenschutzbeauftragter. Er ist bundesweit tätig und hat bereits mehrere Schreiben des Herrn Ismail/IG Datenschutz zur Bearbeitung vorgelegt bekommen. 

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter (TÜV Rheinland)


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