3 häufige Fragen und Antworten zum Haus- oder Wohnungskauf vom Bauträger (Teil 3)

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Wer ist ein Bauträger? Was ist eine Baubeschreibung? Was bedeutet der Festpreis? Welche Bedeutung hat der Fertigstellungstermin? - Die Liste der Fragen von Verbrauchern, die eine Immobilie über einen Bauträgervertrag erwerben möchten, ist oft lang und dreht sich immer wieder um dieselben Themen. Wir haben die wichtigsten Fragen aus unserer täglichen anwaltlichen Mandantenberatung für Sie zusammengetragen und geben in diesem Artikel die Antworten. 

Lesen Sie hier Teil 1 unserer Reihe "3 häufige Fragen und Antworten zum Haus- oder Wohnungskauf vom Bauträger".

Lesen Sie hier Teil 2 unserer Reihe "3 häufige Fragen und Antworten zum Haus- oder Wohnungskauf vom Bauträger". 

# Frage 7 - Wann ist der Kaufpreis fällig?

Der Kaufpreis ist sofort und vollständig zu bezahlen, wenn man einen Bauträgervertrag abschließt, nachdem die Immobilie fertiggestellt wurde. Wird die Immobilie erst geplant oder befindet sie sich im Bau, dann zahlt man den Kaufpreis in Bauabschnitten ab. 

Bei der Zahlung gilt es Folgendes zu beachten: Achten Sie auf das Empfängerkonto. Die Zahlungen müssen immer an die finanzierende Bauträgerbank des Unternehmens erfolgen und nicht auf das Geschäftskonto des Bauträgers. 

In der Makler- und Bauträgerverordnung (kurz: MaBV) ist die maximale Höhe der jeweiligen Rate festgelegt. In der Regel verlangt der Bauträger vom Käufer 7 Raten. Es können allerdings auch mehr sein. Der Käufer sollte jede Rechnung des Bauträgers genau prüfen, damit nur das bezahlt wird, was an Bauleistung auch wirklich vom Bauträger erbracht und im Bauträgervertrag festgehalten wurde. 

Ist der Rohbau fertig, kann der Bauträger maximal 40 Prozent der Gesamtbausumme vom Käufer verlangen. Die Rechnung reicht der Käufer bei der finanzierenden Bank ein. Diese kann dann die entsprechende Summe an den Bauträger überweisen.

# Frage 8 - Was muss für den Insolvenzschutz beachtet werden?

Vor der Unterzeichnung des Bauträgervertrages sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag entsprechende Insolvenzschutzregelungen vorsieht. Der Käufer kann sich so zum Beispiel durch eine sogenannte Fertigstellungssicherheit schützen. Eine solche Sicherheit bedeutet, dass die Vertragsparteien sich beim Vertragsabschluss darauf einigen, dass die erste Rate um 75 Prozent reduziert wird und der ausstehende Betrag nach erfolgreicher Bauabnahme vom Käufer bezahlt wird.

Alternativ übergibt der Bauträger dem Käufer über die gleiche Summe eine Bankbürgschaft. In einem solchen Fall würde die Bank dafür haften, dass die Immobilie auch fertiggebaut wird,  wenn der Bauträger Insolvenz anmelden muss. Alle Garantien und Gewährleistungen sollten deshalb fester Bestandteil des Bauträgervertrages sein. 

Der Käufer kann sich zudem auch im Vorfeld ausführlich über den Bauträger informieren, um das Insolvenzrisiko frühzeitig einzugrenzen. Als Informationsquellen kommen nicht nur die Angaben auf der Firmenwebseite in Betracht, sondern auch eine aktuelle Bonitätsauskunft über das Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie als erfahrene Rechtsanwältinnen auch bei solchen Fragen und Überprüfungen.

# Frage 9 - Welche Vorteile bietet ein Bauträgervertrag?

Käufer können die Vorteile eines Bauträgervertrages nutzen, um den Wunsch von der eigenen Immobilie zu verwirklichen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Der Bauträger erhält üblicherweise bessere Konditionen von den Handwerkerfirmen. Auf diese Weisen können Käufer die ohnehin schon hohen Baukosten senken und damit auch die Finanzierungssumme 
  • Der Bauträger steuert den gesamten Bauprozess für den Käufer.
  • Der Käufer schließt nur einen Vertrag ab, sodass dieser bei schweren Baumängeln oder Pflichtverletzungen des Bauträgers leichter vom Vertrag zurücktreten kann.


Ein Bauträgervertrag enthält regelmäßig nachteilige Vertragsklauseln für den Käufer. In unserer anwaltlichen Beratungstätigkeit werden wir immer wieder mit Vertragsklauseln in Bauträgerverträgen konfrontiert, die unsere Mandanten als potentielle Immobilienerwerber mitunter massiv benachteiligt hätten. Wir raten Kaufinteressenten daher zu einer juristischen Überprüfung durch einen erfahrenen Anwalt, bevor der Bauträgervertrag unterzeichnet wird. 

Wir sind Rechtsanwältinnen, die seit vielen Jahren Erfahrung im Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechts erworben haben. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Kompetenz und Engagement bei einer verbraucherfreundlichen Vertragsgestaltung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich rechtlich beraten lassen und vor einer Vertragsunterzeichnung absichern sowie über mögliche Risiken informieren wollen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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