5 Fragen – 5 Antworten zum Thema Kurzarbeit

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Das Thema Kurzarbeit ist zurzeit in aller Munde. Wir haben kurz und prägnant 5 Fragen nebst den dazugehörigen Antworten für Sie zusammengefasst, um Ihnen einen Überblick über das Thema zu verschaffen.

1. Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls. Gerät ein Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen oder unvorhergesehener Ereignisse in eine wirtschaftliche Schieflage, besteht die Möglichkeit einen hierdurch entstehenden Entgeltausfall bei den Beschäftigten durch Kurzarbeit und Kurzarbeiterentgelt aufzufangen. So können betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden.

2. Wie kann Kurzarbeit beantragt werden?

Erleidet ein Unternehmen einen Umsatzeinbruch, muss es, bevor Kurzarbeit angeordnet wird, diesen Entschluss anzeigen. Das geschieht bei der Bundesagentur für Arbeit. Hier müssen auch die entsprechenden Anträge gestellt werden, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Nähere Informationen sind auf https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall zu finden.

3. Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten, der einen erheblichen Arbeitsausfall zu verzeichnen hat. Nach den neuen Regelungen zur Kurzarbeit ist ein Arbeitsausfall erheblich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten im Unternehmen einen Arbeitsausfall haben, der zu einem Entgeltminus von mindestens 10 % des Bruttolohns führt. 

Arbeitsrechtlich muss Kurzarbeit in den Arbeitsverträgen vorbehalten worden sein oder sich aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.

4. Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Wurde im Betrieb Kurzarbeit angeordnet, arbeiten die Beschäftigte weniger oder überhaupt nicht. Von der Kurzarbeit können alle Arbeitnehmer betroffen sein oder auch nur ein Teil, beispielsweise eine bestimmte Abteilung. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter, das der verbleibenden Arbeitszeit entspricht. Der entgangene Lohn wird durch das Kurzarbeitergeld ersetzt, allerdings nur bis zu einer Höhe von 60 Prozent der Nettolohndifferenz.

5. Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Kurzarbeit ist grundsätzlich auf 6 Monate begrenzt, allerdings wurde dieser Zeitraum aufgrund der derzeitigen Krise auf 12 Monate ausgeweitet.

RA Tobias Bagusche 


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