Prämiensparen: Was jetzt zu tun ist!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Entscheidung des BGH vom 06. Oktober 2021

Da zum Thema "Prämiensparen und fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln" bereits viel berichtet und geschrieben wurde - so auch vom Verfasser - beschränkt sich dieser Beitrag auf die wesentlichen Ergebnisse und Konsequenzen des aktuellen BGH Urteils.

Die Sparkassen haben die Sparer bei der einseitigen Anpassung der Zinsen rechtswidrig benachteiligt - so das Urteil des BGH vom 06.10.2021. Die Sparer haben einen Anspruch auf Neuberechnung und Nachzahlung der Zinsen. Der BGH lässt in seinem Urteil jedoch offen, wie die Berechnung der Zinsen - der Zinsanpassungen - zu erfolgen hat. Dazu muss jetzt das  OLG Dresden Stellung nehmen. Ein Urteil wird so schnell jedoch nicht erwartet.


Kein Individualanspruch der betroffenen Sparer

Die Betroffenen können den Differenzbetrag zwar jetzt grundsätzlich bei ihrem Kreditinstitut geltend machen, aus dem Urteil des BGH ( im Rahmen einer Musterfeststellungklage der Verbraucherzentrale Sachsen) kann jedoch kein Individualanspruch hergeleitet werden. 


Unsere Empfehlung

Wir empfehlen den Sparern die zu erstattende Zinsdifferenz von einer Verbraucherzentrale berechnen zu lassen. Diese Differenz sollten Sie dann gegenüber dem Kreditinstitut geltend machen und zur Zahlung unter Fristsetzung auffordern. Sofern das Institut die Auszahlung verweigert, ist gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Kündigung des Vertrags in 2018: Es droht Verjährung zum 31.12.2021!

Sofern der Sparvertrag im Jahr 2018 gekündigt wurde, droht nun  die Verjährung. Diese kann aber durch ein Mahn- oder Klageverfahren unterbrochen werden.  

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Bagusche

Beiträge zum Thema