7 Dinge, die bei der Gründung entscheidend sind

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Wer sich selbstständig machen möchte, sollte folgendes beachten:

1. Haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit

Zunächst ist die Frage für sich zu beantworten, ob eine neben- oder hauptberufliche Selbstständigkeit angestrebt wird.

Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für alle nachfolgende Überlegungen, wie z. B. den Umgang mit Arbeitgeber:innen und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, die mit dem Start in die Selbstständigkeit einhergehen.

2. Rechtsform

Die meisten Menschen, die sich selbstständig machen möchten, gründen zunächst nebenberuflich. Da bietet sich die Rechtsform des Einzelunternehmers an.

Ist eine Selbstständigkeit mit einer weiteren Person zusammen geplant, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Betracht kommen.

Beiden Formen gemeinsam ist, dass es sich um Personengesellschaften handelt. Die Gründung ist einfach und kostengünstig umzusetzen.

Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Form einer UG oder GmbH.

Unter welcher Rechtsform ein:e Selbstständige:r firmieren möchte, ist eine höchst individuelle Frage. Eine pauschale Beantwortung, welche Rechtsform die bessere ist, gibt es nicht. Es kommt immer auf die jeweiligen Umstände im Einzelfall an, weshalb sich hier eine Gründungsberatung anbietet.

3. Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit

Über die Frage, wann eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt, zerbrechen sich viele Gründer:innen den Kopf. Denn davon hängt ab, ob ein Gewerbe beantragt werden muss, oder ob es reicht, den steuerlichen Erfassungsbogen des Finanzamtes auszufüllen.

Hier hilft ein Blick ins Gesetz und zwar ins Einkommenssteuergesetz. Dort ist definiert, wann eine gewerbliche (§ 15 EStG) und wann eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) vorliegt.

Wer trotzdem verunsichert ist, kann sich an das Finanzamt wenden und dort eine Prüfung der geplanten Tätigkeit beantragen.

4. Versicherungen

Egal, ob eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit vorliegt, eine Krankenversicherung ist Pflicht.

Bei der nebenberuflichen Tätigkeit ist man in der Regel über den Arbeitgeber krankenversichert. Die Krankenkasse sollte dennoch informiert werden.

Bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit hat man die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen oder als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.

Für manche kommt auch eine Familienversicherung in Betracht.

Neben der Krankenkasse, ist auch an die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu denken. Befreiungen sind hier zum Teil möglich. In diesem Fall sollte unbedingt eine andere Form der Altersvorsorge bedacht werden.

Eine selbstständige Tätigkeit muss bei der Unfallkasse angezeigt werden. Eine Meldepflicht besteht nur, wenn Mitarbeiter:innen beschäftigt werden.

5. Steuern

Als Selbstständige:r können folgende Steuererklärungen relevant sein.

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • ggfs. Gewerbesteuer

Nebenberuflich selbstständig Tätige möchten oft von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, damit keine Umsatzsteuer erhoben werden muss. Dies ist nicht immer von Vorteil. Eine Beratung vorab ist hier absolut empfehlenswert.

6. Vertragsgestaltung und AGB

Jede:r Selbstständig:e sollte sich, bevor eine Dienstleistung angeboten oder ein Produkt verkauft wird, mit der Vertragsgestaltung vertraut machen und im besten Fall für AGB sorgen.

Der einmalige finanzielle Aufwand dafür wird sich lohnen, um teure Folgekosten für rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

7. Datenschutz

Ohne Homepage oder social media Profil wird es heute kaum eine:n Selbstständige:n geben. Daher ist unbedingt wenigstens an eine Datenschutzerklärung und ein Impressum zu denken.

Viel Erfolg beim Start in die rechtssichere Selbstständigkeit!








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