9 Möglichkeiten von Grundstücksübertragungen, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt.

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei dem Erwerb und dem Verkauf von Immobilien ist nach deutschem Steuerrecht Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen.

Die maßgeblichen steuerrelevanten Erwerbsvorgänge für die Grunderwerbsteuer finden sich in § 1 GrEStG.

In § 3 GrEStG hat der Gesetzgeber 9 Fallvarianten aufgeführt, die von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen sind.

Die sind:

§ 3 Nr. 1 GrEStG

Bagatellerwerbe von Immobilien bis EUR 2.500,00

§ 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG

Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden (§ 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG). 

Bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Auflage unterliegt der Wert der Gegen-leistung bzw. der Auflage der GrESt

§ 3 Nr. 3 GrEStG

Erwerbe durch Miterben sowie deren Ehegatten bzw. Lebenspartner im Rahmen einer Erbausein-andersetzung

§ 3 Nr. 4 GrEStG

Erwerbe unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern

§ 3 Nr. 5 GrEStG

Erwerbe vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung

§ 3 Nr. 5a GrEStG

Erwerbe vom früheren Lebenspartner im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Aufheb-ung der Lebenspartnerschaft

§ 3 Nr. 6 GrEStG

Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner

§ 3 Nr. 7 GrEStG

Erwerbe bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

§ 3 Nr. 8 GrEStG

Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auslösung des Treuhand-verhältnisses, wenn für den Erwerb durch den Treuhänder GrESt entrichtet worden ist

Zudem regeln die § 5, 6 GrEStG weitere Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer, welche die Gesamthandschaft und die Beteiligten an einer Gesamthandschaft betreffen.

§ 5 GrEStG betrifft den Übergang von Allein- oder Miteigentümern auf die Gesamthand. 

Den umgekehrten Fall des Übergangs von der Gesamthand in das Alleineigentum oder Miteigentum der Gesamthänder normiert § 6 GrEStG.



Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen Überblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten.


#Grunderwerbsteuer #Steuerbefreiung #Grundstückserwerb #Grundstückskauf #Immobilienkauf #Immobilienverkauf #Grundstücksübertragung #GrEStG

Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema