Abfindung: SO erreichen Sie mehr, als was Abfindungsrechner vorgeben

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Viele Abfindungsrechner multiplizieren das Bruttomonatsgehalt mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit und teilen das Ergebnis durch zwei. Es wird also die Formel „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ zugrunde gelegt. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, warum man mit Expertenhilfe regelmäßig höhere Abfindungsergebnisse erreicht:

Um zu verstehen, warum pauschale Formeln das maximal erreichbare Abfindungsergebnis schlechterdings nicht wiederspiegeln können, muss man sich vergegenwärtigen, warum überhaupt Abfindungen gezahlt werden.

Abfindungen sind grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine bestimmte, zwischen ihnen ausgehandelte Geldsumme, damit dieser seinen Job aufgibt oder, falls man bereits vor Gericht ist, die Kündigungsschutzklage zurückzieht.

Bei den Abfindungsverhandlungen entscheiden psychologische Faktoren. Steht der Arbeitgeber bei den Verhandlungen unter Druck, weil er seinen gekündigten Mitarbeiter unbedingt loswerden will, ist er regelmäßig bereit, mit der Abfindungssumme hoch zu gehen. Liegt die Kündigung wegen langer Prozessdauer viele Monate oder Jahre zurück, erhöht sich der Druck auf den Arbeitgeber wegen der hohen Nachzahlungen, die der Arbeitgeber bei einem Prozessverlust zahlen müsste, abermals.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Überlassen Sie Abfindungsverhandlungen immer einem erfahrenen Abfindungsprofi. Das gilt für die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages, wie auch für die Kündigungsschutzklage, die man ohnehin nur einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht überlassen sollte.

Ein erfahrener, spezialisierter Anwalt oder Fachanwalt verhandelt mit dem Arbeitgeber mindestens auf Augenhöhe. Nutzt er oder sie die, oben beschriebenen, psychologischen Vorteile des Arbeitnehmers bei den Verhandlungen optimal aus, lassen sich höchstmögliche Abfindungsergebnisse erreichen, die die Vorgaben der gängigen Abfindungsrechner meist deutlich übertreffen.

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, sollten Sie sich einige Tage Bedenkzeit geben lassen und am selben Tag einen Anwalt anrufen. Unterschreiben Sie jedenfalls nichts ohne vorherigen anwaltlichen Rat!

Im Fall einer Kündigung müssen Sie Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Abfindung zu bekommen. Um herauszufinden, wie Ihre Klage- und Abfindungschancen sind, rate ich dazu, einen anwaltlichen Beratungstermin am selben Tag zu vereinbaren, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. So gehen Sie regelmäßig sicher, keine für Ihre Rechtsdurchsetzung relevante Frist zu verpassen.

Wichtig: Wer nach einer Kündigung die dreiwöchige Klagefrist verpasst, hat so gut wie keine Chance mehr auf eine Abfindung.

Haben Sie Fragen zur Abfindungshöhe oder zum Aufhebungsvertrag? Wollen Sie wissen, wie Ihre Klage- und Abfindungschancen sind?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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