Abfindung versteuern: Wann und wie wird eine Abfindung nach Kündigung besteuert?

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Wird nach einer Kündigung eine Abfindung ausgezahlt, geht auf dem Konto des Arbeitnehmers mitunter eine sehr hohe Einmalzahlung ein. Allerdings sind Brutto-Abfindung und Netto-Abfindung nicht gleich, denn diese Zahlung unterliegt der Lohnsteuerpflicht. Wie genau wird eine Abfindung verteuert – und wie lassen sich dabei Steuern sparen?

Grundsätzlich gilt: Eine Abfindung ist nicht steuerfrei, sondern immer steuerpflichtig. Die Berechnung und Abführung der Lohnsteuer für diese außerordentliche Einkunft übernimmt aber in der Regel der Arbeitgeber. Für die Abfindung wird eine Lohnabrechnung ausgestellt, in der auch die abzuführende Lohnsteuer angegeben wird. Dieser Betrag geht dann an das Finanzamt – wie bei der übrigen Lohnsteuer auch. Anders als beim normalen Gehalt fallen für die Abfindung, aber keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Abfindung: Steuern sparen mit der Fünftelregelung

Eine Abfindung wird aber steuerlich doch etwas anders behandelt als der regelmäßige Lohn. Der § 34 Einkommensteuergesetz (EstG) sieht für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen die sogenannte Fünftelregelung vor. Im Gesetz heißt es, dass nicht die ganze Höhe der ausgezahlten Abfindung in der Jahreseinkommensteuererklärung berücksichtig wird, sondern nur ein Fünftel. Würde die Abfindung regulär besteuert werden, würden die Abgaben sehr hoch ausfallen. § 34 EstG begünstigt daher den Arbeitnehmer, der durch die Fünftelregelung bei der Abfindung Steuern sparen kann. Die Gesamtsumme der Abfindung wird dabei so versteuert, als wenn sie über fünf Jahre gleichmäßig verteilt ausgezahlt werden würde.

Die Berechnung funktionier wie folgt: Man rechnet ein Fünftel der erhaltenen Abfindung zum regulären Jahresbruttoeinkommen hinzu. Dann vergleicht man die anfallende Jahreseinkommensteuer mit Abfindung und ohne Abfindung. Die Differenz aus den beiden Steuerbeträgen wird mal fünf genommen und beträgt damit die Einkommensteuer für die Abfindung.

Abfindung muss in Steuererklärung angegeben werden

Wichtig: Eine Abfindung muss immer in der Jahreseinkommensteuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden. Es ist empfehlenswert, den Abfindungsvertrag oder die Kündigung mit der Angabe über die Höhe der Abfindung beim Finanzamt mit einzureichen. So kann das Finanzamt die Fünftelregelung anwenden. Denn: Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Arbeitgeber die Fünftelregelung automatisch anwendet – auch er kann bei der Abrechnung bewusst oder unbewusst Fehler machen.

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Foto(s): @pixabay/stevepb

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