Abgasskandal: Daimler AG schreibt Kunden an

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„Besser spät als gar nicht“ möchte man als erste Erwiderung auf ein Gesprächsangebot der Daimler AG an ihre Kunden entgegnen. Der Konzern schreibt in diesen Tagen wohl alle Daimler-Kunden an, die über einen Anwalt in das Verfahren um Schadenersatz einsteigen und bittet um Kontaktaufnahme – so auch die Mandanten der Kanzlei Schwering aus Hannover, die sich wiederum an ihren Rechtsberater wenden mit der Frage „Wie soll man darauf reagieren?“

Dazu Andreas Schwering, der selbst schon einige Verfahren gegen die Daimler AG gewonnen hat: „Man sollte auf keinen Fall unbedacht darauf eingehen. Wir empfehlen unseren Mandanten, dass unsere Kanzlei die Kontaktaufnahme übernimmt – sollte sich etwas ergeben. dann kann man das immer noch besprechen und gegebenenfalls darauf eingehen.“ 

Frage ist, ob man überhaupt reagieren soll? Mercedes schreibt auch im Internet in bezahlten Google-Werbungen "Es gibt keinen Anspruch!" Und weiter:  "Unsere Position beim Thema Klagen ist klar: Wir halten die geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und setzen uns deswegen dagegen zur Wehr. Dabei haben die Land- und Oberlandesgerichte bisher in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten des Unternehmens entschieden. Schwering: "Was will man da am Telefon noch bereden? Mercedes lehnt Ansprüche ab."

Im laufenden Verfahren unter Ausschluss des betreuenden Anwaltes den Kontakt zum Kläger aufzunehmen, ist für Andreas Schwering „hintenrum“ und nicht gerade gentlemanlike. Der gegnerische Anwalt dürfte dies übrigens auch gar nicht. Die anwaltliche Berufsordnung verbietet ihm das. Aus diesem Grund versteckt sich der Anwalt des Automobilherstellers hinter seiner Mandantschaft, um das berufsrechtliche Verbot zu umgehen. Die Umgehung von gesetzlichen Vorschriften zieht sich wie ein roter Faden durch den gesamten Abgasskandal.

„Sowas macht man eigentlich nicht“! – so der erfahrene Jurist. Aber mit „Was man macht oder nicht“ – damit haben die großen deutschen Autohersteller ja schon seit Jahren so ihre Probleme: Schwering: „Sonst hätten wir ja keinen Dieselskandal!“ Eine Sache will der Dieselskandal-Anwalt aus Hannover aber nicht unkommentiert stehen lassen, denn da  geht ihm die Lügerei doch eindeutig zu weit: „Wenn Mercedes behauptet., dass 95 % aller Fälle zugunsten des Konzerns ausgehen, dann kann das einfach nicht stimmen!“ Sicher gehen auch Mercedes-Verfahren für den Verbraucher mal verloren, aber in aller Regel geht es dann zum OLG und es wird von Mercedes gern verglichen, weil man hier das Urteil scheut, bzw. mit Hinweis auf „Betriebsgeheimnisse“ entscheidende Fragen unbeantwortet lassen muss.

Schwering: „Es gibt einen riesigen Unterschied zwischen einem rechtskräftig gewonnenen Verfahren und einer Niederlage, die man nur durch einen Vergleich abwenden kann. Wenn überhaupt Landgerichtsurteile rechtskräftig wurden dann nur, weil die Kläger das Kostenrisiko gescheut haben!“

BGH zu Mercedes

Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Mercedes müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, ein reines Bestreiten reicht nicht aus (Az.: VIII ZR 57/19) .

Bisherige OLG-Urteile und Beschlüsse

Die Daimler AG muss nach einem Urteil des Oberlandesgericht Naumburg den einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Eigentümer 25.741,43 Euro erstatten (Az. 8 U 8/20). 

Vor dem OLG Stuttgart musste Mercedes die Berufung gegen ein Landgerichtsurteil zum Aktenzeichen 23 O 235/19  zurückziehen – angeblich wegen eines Verfahrensfehlers der Daimler-Anwälte. Blöd für Mercedes: Das Urteil ist rechtskräftig.

Vor dem Schleswig-Holsteiner OLG wurde ein Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Es ist davon auszugehen, dass Mercedes zu Schadenersatz im Zusammenhang mit Manipulationen am Abgassystem eines C 300 CDI (1 U 137/19) verurteilt wird.

Daimler muss die Funktionsweise seines Thermofensters bei der Abgasreinigung darlegen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 18. Mai 2020 in einem Verfahren zum Mercedes-Abgasskandal verfügt (Az.: 24 U 410/19).

OLG Köln vom 5.11.2020, Az.: 7 U 35/20: Daimler muss einen Mercedes250 D Marco Polo zurücknehmen und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Der Kläger wurde durch unzulässige Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Revision zum BGH wurde nicht zugelassen


Schwering-Erfolge 2021 gegen Mercedes vor Landgerichten Heilbronn, Stuttgart und Kiel

Schwering Rechtsanwälte hat aktuell ein weiteres Urteil gegen die Daimler AG im Abgasskandal durchgesetzt. Das Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 9. Februar 2021 entschieden, dass der Autobauer dem Käufer eines Mercedes ML 350 Diesel Schadenersatz leisten muss (Az.: Hu 6 O 269/20). 

In einem weiteren Verfahren hat Schwering Rechtsanwälte ebenfalls Schadenersatz durchgesetzt. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 29. Januar 2021, dass die Daimler AG einen Mercedes V 220 d zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss. Der Kläger hatte den Mercedes V 220 d im Februar 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 9.800 km zum Preis von 41.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs Om 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Mit Urteil vom 8. Januar 2021 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 23 O 254/19).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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