Abgasskandal – Musterfeststellungsklage – Mediation: Was Sie jetzt tun müssen

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Diesel – Abgasskandal begann in 2015 bei VW und hat sich zwischenzeitlich auf mehrere Automodelle erstreckt. Zuletzt wurde ein Top-Manager von Audi in Untersuchungshaft genommen. In vielen PKW-Modellen wurde bei Dieselmotoren eine illegale Abschaltautomatik eingebaut, mit der die Emissionswerte manipuliert wurden. Das ist Betrug und stellt – wie mittlerweile diverse Gerichte festgestellt haben – auch einen Sachmangel dar, der den Kunden zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Zum 01.11.2018 tritt das neue Gesetz für sog. Musterfeststellungsklagen (MFK) in Kraft. Die Frage ist, ob dies dem Verbraucher nützt. Was sollen Betroffene nun tatsächlich tun? Aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei Spiecker sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Prüfen Sie – z. B. über Nachfrage beim Hersteller oder das Internet oder den ADAC – ob Ihr Dieselfahrzeug betroffen ist.
  2. Wenn dies der Fall ist, ist es ein VW? Wenn ja, droht Verjährung. Verjährung bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch nicht mehr durchsetzen können. Da der Abgasskandal bei VW in 2015 bekannt wurde, verjähren diese Ansprüche gem. §§ 438 Abs. 3, 195, 199 BGB am 31.12.2018. Das neue Gesetz zu MFK wird Ihnen hier nicht mehr helfen können. Es tritt erst am 01.11.2018 in Kraft. Außerdem müsste ein Verbraucherschutzverband mit mindestens 350 Mitgliedern oder ein Dachverband mit mindestens 10 Mitgliederverbänden sogleich eine MFK erheben. Zudem kann nur geklagt werden, wenn sich mindestens 10 Verbraucher, die durch VW geschädigt wurden, melden. Und dann müssen sich noch mindestens 50 Geschädigte in ein Register eingetragen haben, bevor der Prozess gegen VW eröffnet würde. Fraglich ist schon, ob bis zum Verjährungseintritt überhaupt das Register eingerichtet sein wird.
  3. Betroffene Verbraucher mit einem VW sollten somit wegen der drohenden Verjährung ihre Ansprüche noch bis Ende 2018 gegenüber VW geltend machen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird Ihr Anwalt (m/w) gerne abklären, ob diese die Deckung übernimmt.
  4. Falls Ihr Dieselfahrzeug ein Audi, Seat, Skoda oder Porsche ist, dürfte Ende 2018 noch nicht Schluss sein. Die 3-jährige Verjährungsfrist läuft ab Kenntnis und bei anderen Fahrzeugen des VW-Konzerns wie den vorgenannten sickert erst jetzt langsam durch, dass auch diese von dem Abgasskandal betroffen sein könnten. Lassen Sie in diesem Fall anwaltlich die Verjährung prüfen.
  5. Falls noch Zeit ist, kann überlegt werden, ob Sie sich evtl. an einer MFK beteiligen wollen. Aus Sicht der Anwaltskanzlei Spiecker kann das Sinn machen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und die Kosten eines eigenen Klageverfahrens scheuen. Das MFK – Verfahren ist für betroffene Verbraucher kostenfrei. Es kann auch dann in Betracht kommen, wenn Sie abwarten können, da Sie sich bei MFK sicherlich auf eine sehr lange Verfahrensdauer einstellen müssen.

Falls Sie sich in einer MFK als Betroffener registrieren lassen und nicht dann wieder zurücktreten, ist die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung für Sie bindend. Würde hier dann letztlich die Verantwortlichkeit bzw. Schadensersatzpflicht des Autobauers festgestellt werden, müssten Sie anschließend Ihren daraus resultierenden Anspruch selbst weiterverfolgen. Die Kanzlei Spiecker geht davon aus, dass hier jedoch dann in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung zu erzielen wäre und nicht (erneut) geklagt werden müsste.

Gerne ist Ihnen die Kanzlei Spiecker behilflich, insbesondere bei:

  • Registrierung und Begleitung im Musterfeststellungsklageverfahren
  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen/Mediation zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch nach Abschluss eines Musterfeststellungsklageverfahrens
  • Klage


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ricarda Spiecker

Beiträge zum Thema