Abgasskandal: Wie ist das mit dem Software-Update?

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Sie haben ein Abgasskandalauto und haben deswegen auch schon Post von VW, Audi oder Seat bekommen? Sie sollen mit dem Wagen in die Werkstatt kommen, um ein Update für die Schummel-Software einspielen zu lassen und fragen sich angesichts der überall bekannten Probleme mit diesem Update, wie Sie sich jetzt verhalten sollen?

Unsere Empfehlung lautet eindeutig: Verweigern Sie das Update! Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Wagen durch eine weitere billige Trickserei verschlimmbessert wird.

Viele Gerichte in Deutschland sind auf Ihrer Seite und haben geurteilt, dass Sie Ihr mangelhaftes Auto zu einer fragwürdigen Nachbesserung nicht zurück in die Hände desjenigen geben müssen, der Sie über Jahre hinweg getäuscht und hinters Licht geführt hat.

Außerdem ist der technische Erfolg des Updates zu unsicher und das Risiko, dass der Motor anschließend schlechter ist als vorher, zu hoch. Ihr Fahrzeug könnte nachher mehr verbrauchen, schlechter beschleunigen, unruhiger laufen, häufiger gewartet werden müssen oder einfach schneller kaputt gehen. Und womöglich wird nicht einmal das Abgasproblem selbst dauerhaft gelöst.

Der TÜV darf Ihnen deswegen keine Probleme machen. Rechnen Sie selber nach: 18 Monate Zeit haben Sie sowieso, gerechnet ab dem Schreiben des Herstellers oder Autohauses, dass das Update für Ihr Fahrzeug fertig ist und eingespielt werden kann. Erst wenn diese Schonfrist abgelaufen ist, könnte es Ärger mit TÜV oder Zulassungsbehörde geben. Sollten Sie von dort oder vom Kraftfahrt-Bundesamt einen „blauen Brief“ bekommen, melden Sie sich bei uns, unser erfahrenes Schadensteam Abgasskandal hilft Ihnen gerne.

Übrigens: Selbst wenn Sie schon zum Update in der Werkstatt waren, sind damit Ihre weitergehenden Rechte, z. B. auf Neulieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises, nicht verloren. Diese Ansprüche können Sie auch anschließend noch geltend machen.

Sprechen Sie uns an! Wir setzen Ihr Recht durch! www.abgasskandal24.de.



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