Ablauf einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht: Anwältin informiert
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Der Ablauf eines Strafverfahrens vor Gericht, d.h. einer Gerichtsverhandlung im Strafrecht ist genau in der StPO (Strafprozessordnung) geregelt.
1. Aufruf der Sache
Die Hauptverhandlung wird zunächst durch Aufruf der Sache eröffnet. Dies geschieht durch den (vorsitzenden) Richter. Alle Beteiligten begeben sich sodann in den Gerichtssaal.
2. Belehrung der Zeugen
Die anwesenden Zeugen werden zu ihrer Wahrheitspflicht belehrt und müssen anschließend den Sitzungssaal verlassen, bis sie für ihre Aussage wieder hereingerufen werden.
Zeugen dürfen sich vor ihrer Aussage nicht im Gerichtssaal als Zuhörer aufhalten. Nach ihrer Aussage dürfen sie im Sitzungssaal bleiben und als Zuhörer den Prozess weiterverfolgen.
3. Personalien des Angeklagten
Die Personalien des Angeklagten werden festgestellt, d.h. Name, Adresse, Geburtsdatum.
4. Verlesung der Anklage
Die Anklageschrift wird durch einen Vertreter der Staatsanwaltschaft verlesen.
5. Vernehmung des Angeklagten zur Sache
Der Angeklagte darf frei entscheiden, ob er von seinem Schweigerecht Gebrauch machen will oder Angaben zur Sache, d.h. zur Tat machen will.
Lassen Sie sich bei dieser Entscheidung unbedingt von einem Strafverteidiger beraten!
6. Beweisaufnahme
Das Gericht führt die Beweisaufnahme durch:
- Vernehmung von Zeugen
- Vernehmung von Sachverständigen
- Inaugenscheinnahme von Objekten
- Verlesung von Urkunden
7. Plädoyers
Zuerst hält die Staatsanwaltschaft ein Plädoyer (Schlussvortrag).
Anschließend hält der Verteidiger des Angeklagten seinen Schlussvortrag.
8. Der Angeklagte hat das letzte Wort
In jedem Strafprozess hat der Angeklagte das letzte Wort, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzieht. Er kann etwas sagen, muss er jedoch nicht. In vielen Fällen schließt sich der Angeklagte in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers an. Anschließend zieht sich das Gericht zur Beratung zurück.
9. Urteil
Nach der Beratung verkündet das Gericht sein Urteil und begründet das Urteil mündlich. Nach der Begründung wird die Verhandlung geschlossen.
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