Abmahnung d. Schütz Rechtsanwälte + Vertragsstrafe: Eintrittskarten-Ticket-Verkauf auf ebay, viagogo

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Uns wurden zahlreiche Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Schütz Rechtsanwälte, Erbprinzenstraße 29a, 76133 Karlsruhe, von verschiedenen Mandanten eingereicht. Grund der Abmahnung soll laut den Anwälten der Kanzlei Schütz ein verbotener Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Online-Marktplätzen wie ebay.de, eBay-Kleinanzeigen oder auch viagogo gewesen sein.

In einigen Fällen wurde darüber hinaus aufgrund der Anzahl der vermeintlich unrechtmäßigen Ticketverkäufe neben den allgemeinen,  zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche auch deutlich weitergehende wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Hierbei wird Streitwert von bis zu 30.000,- EUR von der Gegenseite angenommen.

Die Abmahner

Die Schütz Rechtsanwälte mahnen derartige Ticketverkäufe im Auftrag von zahlreichen Veranstaltern und Agenturen ab. So liegen uns aktuell beispielsweise Abmahnungen, die im Auftrag der Karlsruhe Marketing und Event GmbH (Alter Schlachthof 11b, 76131 Karlsruhe), der WOA Festival GmbH 2020 (Schenefelder Str. 17, 25596 Wacken), der ICS Festival Service GmbH (Schenefelder Str. 17, 25596 Wacken) oder gar von Sport- und Fußballvereinen, wie der TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH, ausgesprochen wurden, vor.

Der Vorwurf

Dem Abgemahnten wird ein kommerzieller Weiterverkauf von Eintrittskarten für eine Veranstaltung des Abmahners zu überhöhten Preisen auf einer der oben genannten Online-Verkaufsplattformen vorgeworfen. Dies widerspreche den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketkauf, wonach eine derartige Weiterveräußerung verboten bzw. nur in Ausnahmesituationen möglich sei. 

Die Forderungen

Es wird zunächst das sofortige Unterlassen derartiger Verkäufe gefordert. Hierzu wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurzen Frist verlangt.

In einigen Fällen wurde aufgrund der Anzahl der Verkäufe zudem eine Unterlassungserklärung, die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche beinhaltet, also deutliche weitergehender ist, abverlangt.

Neben den Unterlassungsansprüchen macht die Kanzlei Schütz außerdem eine Vertragsstrafe wegen des Verstoßes gegen die vermeintlich bindenden AGB geltend. Diese betragen pro Fall zwischen 1.000,- und 2.500,- Euro.

In einigen Fällen wurde zusätzlich ein weitergehender ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Letztlich wird die Erstattung der durch die vermeintlich notwendige Tätigkeit der Kanzlei entstandenen Rechtsanwaltsgebühren eingefordert. Diese betragen in den uns vorliegenden Fällen bis zu 1044,40 Euro (netto).

Unsere Einschätzung

Es stellt sich vorliegend zunächst die Frage, ob der bemängelte Weiterverkauf überhaupt verboten gewesen ist.

Als nächstes erscheint es in den meisten Fällen durchaus fraglich, ob eine Vertragsstrafe und ein Schadensersatzanspruch tatsächlich zu zahlen ist. Unserer Einschätzung nach gibt es an dieser Stelle durchaus gute Ansatzpunkte, um diesen Ansprüchen zu entkommen.

Deutlich problematischer ist die Situation allerdings, wenn der Abgemahnte eine Vielzahl von Verkäufen getätigt hat. Denn durch einen gewerblichen Weiterverkauf der Tickets könnte nicht nur ein vertragswidriges Verhalten wegen des Verstoßes gegen die AGB, sondern auch ein wettbewerbswidriges Verhalten wegen sog. „Schleichbetrug“, vorliegen. Maßgebliches Kriterium für eine gewerbliche Einstufung ist dabei der Umfang der Verkaufstätigkeit.

Unser Rat

Sie sollten eine erhaltene Abmahnung in keinem Fall ignorieren, die beigefügte Unterlassungserklärung jedoch auch nicht vorschnell unterschreiben. 

Es bestehen sehr gute Verteidigungschancen, welche in jedem Fall einzeln zu prüfen sind.

Zu beachten ist auch, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung unter Umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und der Unterzeichner sich mit Abgabe für 30 Jahre zu einem häufig zugunsten des Gegners formulierten Verhalten verpflichtet.

Wir stehen Ihnen individuell sowie kompetent zur Seite und zeigen Ihnen Lösungswege zur Beilegung der vorliegenden Streitsache gerne auf. 

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem Erstberatungsgespräch.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern – auch per E-Mail – zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne per E-Mail oder über das Kontaktformular an mich.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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