Erneut: Abmahnung von der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurden erneut Schreiben vorgelegt, mit denen die Kanzlei ZIERHUT IP wegen des Vorwurfs der Verletzung der Rechte an der Marke „KTM“ eine Abmahnung für die KTM AG ausspricht. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der KTM AG gegen Markenrechtsverletzungen:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die KTM AG in der Vergangenheit bereits wiederholt gegen die Benutzung der Marke KTM für Zubehör für Motorräder vorgegangen ist. Ich habe bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen beraten und hier auch über entsprechende Fälle berichtet, zuletzt hier:

Abmahnung von der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP - ich berate Sie

Zu den weiteren mir vorliegenden Abmahnschreiben:

Mit den weiteren mir vorliegenden Schreiben lässt die KTM AG über Ihre Anwälte eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verletzung der Marke „KTM“ im Zusammenhang mit dem Angebot von Zubehör für KTM- Motorräder aussprechen. Insoweit wird ausgeführt:

„Unsere Mandantin musste jüngst zur Kenntnis nehmen, dass Sie über die Internetseite … u.a. Motorradzubehörteile im deutschen Geschäftsverkehr anbieten und dabei die Marke „KTM“ verwenden.

Unsere Mandantin wurde hierüber weder in Kenntnis gesetzt noch hat sie ihre Zustimmung erteilt:

(…)

Ihr Verhalten verletzt eklatant die o. g. Marke, die von Ihnen angebotenen Produkte stammen nicht von unserer Mandantin und die Herstellung ist auch nicht von ihr autorisiert.

(…)

Vorliegend verfängt eine Berufung auf die Regelung des § 23 MarkenG nicht, da von der Schutzschranke des § 23 MarkenG nur die schonendste Bezugnahme auf die Herstellermarke gedeckt ist (…). Jede Benutzung, die über den erforderlichen Kompatibilitätsbezug übersteigt, schont unsere Mandantin nicht ausreichend und stellt damit einen Verstoß gegen die anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel dar (…). Die Formulierung … genügt diesen Ansprüchen nicht, eine Formulierung wie z.B. „passend für KTM Modelle“ hätte denselben Informationsgehalt und wäre eine erheblich schonendere Alternativformulierung im Hinblick auf den Schutz des Zeichens unserer Mandantschaft. Durch die verwendete Überschrift wird zweifelsfrei suggeriert, dass es sich um Produkte unserer Mandantschaft handelt.“

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine angemessen abgesicherte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Auskünfte erteilen und
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 300.000,00 Euro erstatten (4.120,50 Euro).

Meine Einschätzung:

Die Benutzung von Marken im Zusammenhang mit dem Angebot von Zubehör und Ersatzteilen ist immer wieder Gegenstand von markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Benutzung der Marken ist insoweit nach § 23 MarkenG nämlich nur zulässig, wenn diese als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil erforderlich ist und wenn die Benutzung der Marke den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.

In den mir vorliegenden Fällen werfen sowohl die Fassungen der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten Fragen auf.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der KTM AG über die Kanzlei ZIERHUT IP erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Möglicherweise ebenfalls interessant für Sie:

Checkliste: Abmahnung erhalten - was tun?

Unterlassungserklärung: Die 10 häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema