Abmahnung der Calvin Klein Trademark Trust durch die Kanzlei Baker & McKenzie

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1. Sie sind auch betroffen? Dann lassen Sie sich beraten!

Die Calvin Klein Trademark Trust aus den USA geht regelmäßig gegen Markenverletzungen an der Marke „Calvin Klein“, insbesondere durch den Vertrieb von Plagiaten oder unbefugte Nutzungen der Marke, vor. Tätig wird dabei die internationale Kanzlei Baker & McKenzie, die in Deutschland Standorte in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M. und München unterhält.

Die Calvin Klein Trademark Trust verfügt über mehrere internationale und europäische/deutsche Wort- und Wort-/Bildmarken, die den Begriff „Calvin Klein“ schützen, z. B. Reg.-Nr. 973637 oder 000079707.

2. Was wird gefordert?

Die Calvin Klein Trademark Trust verlangt vom Abgemahnten die zukünftige Unterlassung des beanstandeten Verhaltens und zur Sicherung dieses Anspruchs eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Des Weiteren werden Auskünfte und Anwaltsgebühren verlangt. Zur Berechnung der letzteren wird ein von der Kanzlei selbst bestimmter Gegenstandswert zugrunde gelegt, der in Markenangelegenheiten oft mehrere hunderttausend Euro betragen kann, auf welchem sich die Rechtsanwaltskosten berechnen. Ein Streitwert von z. B. 250.000 Euro kann bereits Kosten in Höhe von 2948,90 EUR zzgl. MwSt. verursachen.

3. Was ist zu tun?

Sind Sie Empfänger einer solchen oder einer ähnlichen Abmahnung der Kanzlei Baker & McKenzie? Dann rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung haben Sie keine Kosten zu tragen. Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren mitunter bis zum Bundesgerichtshof geführt und sind bundesweit für Sie tätig.

4. Was ist zu vermeiden?

  • Sie sollten nicht selbst die Gegenseite oder die Kanzlei Baker & McKenzie kontaktieren.
  • Sie sollten ohne fachanwaltliche Beratung vorläufig keine (Unterlassungs-)Erklärung abgeben.
  • Sie sollten einstweilen noch keine Abmahnkosten bezahlen, auch nicht anteilig.
  • Sie sollten noch keine Auskünfte erteilen, in welcher Form auch immer.

5. Warum wir?

Unsere Kanzlei hat über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, der auch das Markenrecht beinhaltet, und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert.

In unserem Tätigkeitsbereich prüfen wir auch gern Ihre Marke und melden sie an oder wir sichern u. a. auch Ihren Onlineshop/Internetauftritt ab. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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