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Abmahnung der CBH Rechtsanwälte für FAST Fashion Brands GmbH wegen Marke "MO"

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte aus Hamburg vor. Diese mahnen im Auftrag der FAST Fashion Brands GmbH vermeintliche Markenrechtsverletzungen ab. In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke „MO" für Bekleidungsstücke verwendet zu haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei verlangt binnen einer Frist von neun Tagen die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Darüber hinaus werden gefordert

  • Auskünfte über Vorverkäufer und Abnehmer sowie Umsätze und Gewinn
  • Anerkennung eines Schadensersatzanspruches
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von EUR 75.000,00, also rund EUR 2.000,00.

Ist die Abmahnung berechtigt?

Der Vorwurf der Markenrechtsverletzung setzt zum einen voraus, dass der Abgemahnte im geschäftlichen Verkehr und nicht rein privat gehandelt hat.

Darüber hinaus muss der Abgemahnte Bekleidungsstücke unter Angabe von „MO“ angeboten oder verkauft haben. Dabei muss er auch den Begriff „MO“ markenmäßig verwendet haben.

Mit der Frage, ob der Begriff „Mo markenmäßig verwendet wird, hat sich sogar schon der BGH beschäftigt. Dieser entschied mit seinem Urteil vom 11.04.2019 - I ZR 108/18, dass in dem zugrunde liegenden Sachverhalt eine markenmäßige Verwendung der Bezeichnung „Mo“ nicht gegeben war.

Auch wir haben Zweifel an der Begründetheit der vorliegenden Abmahnung.

Unsere Empfehlung:

  1. Fristen einhalten - UNBEDINGT!
  2. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen vorschnellen Kontakt zu CBH auf
  3. Lassen Sie sich von uns kostenlos über ihre Möglichkeiten, Risiken sowie entstehende Kosten beraten
  4. Handeln Sie! Auf keinen Fall ignorieren!

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei CBH erhalten? Oder wurde sogar bereits eine einstweilige Verfügung vom zuständigen Landgericht zugestellt?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben jahrelange Erfahrung mit markenrechtlichen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen und werden für Sie 

  • schnell, 
  • fair, 
  • zielorientiert und 
  • transparent in Bezug auf unsere Kosten 

tätig.

Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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