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Abmahnung von RA Schleinkofer f. Garwick Industries Ltd. wg. Marke "Kurouchi"

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung von Rechtsanwalt Christian Schleinkofer aus Regenstauf vor. Rechtsanwalt Schleinkofer vertritt die Garwick Industries Ltd. aus Taiwan, welche nach seinen Angaben Herstellerin und Anbieterin von Messern der Marke „Chroma“ und eben auch Inhaberin der Unionsmarke „Kurouchi“ (Registernummer 8798274) ist.

Der Vorwurf

Mit der Abmahnung wirft Rechtsanwalt Schleinkofer unserer Mandantschaft vor, die Marke „Kurouchi“ im geschäftlichen Verkehr markenmäßig verwendet zu haben, obwohl das seine Mandantin nicht gestattet hat.

Die Forderungen

Aufgrund dieses Vorwurfs macht Rechtsanwalt Schleinkofer Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend. Konkret fordert er

- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,

- die Erteilung von Auskünften,

- die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 2.084,40.

Unionsmarke „Kurouchi“

Das Wort „Kurouchi“ entstammt der japanischen Sprache und bedeutet so viel wie „schwarz auffällig“. Diese in Japan gebräuchliche Bezeichnung bezieht sich auf den Herstellungsprozess des Messers, bei welchem letztlich das Messer nicht vollständig poliert wird, sondern die schwarze Schmiedehaut auf dem Messer verbleibt.

Grundsätzlich ist es ausschließlich dem Inhaber einer Marke gestattet, den entsprechenden Begriff bzw. die entsprechende Marke im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Von der Eintragung einer Marke ausgeschlossen sind jedoch Zeichen, die rein beschreibend sind. Ein Zeichen ist beschreibend, wenn es eine Bedeutung hat, die sofort von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Informationen über die eingetragenen Waren und Dienstleistungen vermittelnd wahrgenommen wird.

Dieser Umstand hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Löschung der Marke der Garwick Industries Ltd. beantragt wurde. Das EUIPO (Amt der Europäischen Union für gewerblichen Rechtsschutz) hat erst am 16.01.2020 entschieden, dass die Marke nicht löschungsreif ist. Dies hat offenbar Anlass dazu gegeben, die aktuellen Abmahnungen auszusprechen.

Unsere Empfehlung

Zunächst sollten Sie die in der Abmahnung festgesetzten Fristen keinesfalls ignorieren, da eine Nichtreaktion ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren zur Folge haben kann.

Auch eine Unterzeichnung der mit der Abmahnung übermittelten vorgefertigten Unterlassungserklärung kann weitreichende negative Folgen haben. 

Mithin sollten Sie keinesfalls ohne anwaltliche Beratung solch eine Unterlassungserklärung abgeben.

Konkret also sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung

  • Ruhe bewahren und besonnen handeln.
  • Auf keinen Fall direkten Kontakt zu der Abmahnkanzlei aufnehmen, um die Sache eigenhändig zu regeln. Eine einmal getätigte Aussage lässt sich nicht mehr zurücknehmen.
  • Sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser klärt Sie über die Einzelheiten des konkreten Falls auf.
  • Die Abmahnung und die erhobenen Ansprüche keinesfalls ignorieren, da dies ein kostenintensives Gerichtsverfahren zur Folge haben könnte. Tätigen Sie jedoch keine voreiligen Zahlungen.

Wenn auch Sie sich in einer solchen Abmahnsituation befinden, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei. Wir sind auf das Markenrecht spezialisiert und haben jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen zu solchen Vorwürfen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem konkreten Einzelfall. 

Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. 

Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt und bekommen mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt. Zudem legen wir Ihnen transparent die Kosten für unsere weitere Beauftragung dar. Ob Sie diese anschließend wahrnehmen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Unser Ziel in der Vertretung Ihrer Rechte unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

- Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung

- im gesamten Bundesgebiet tätig

- Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen

- schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon und E-Mail

- Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig

Für weitere Informationen zum Thema Markenrechtsverletzung besuchen Sie gerne unsere Website.

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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