Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff im Namen der Schmidt Spiele GmbH - „Mensch ärgere Dich nicht“

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Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei  Fortmann Tegethoff erhalten, mit welcher die Verletzung der Marke „Mensch ärgere dich nicht“ behauptet wird.


Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns diese Abmahnung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Ihnen wird vorgeworfen, diese Marke durch das Angebot eines Gesellschaftsspiels unter der Verwendung der betreffenden Marke in Ihrem Webshop verletzt zu haben. Das angebotene Spiel entspreche im Wesentlichen jenem „Mensch ärgere dich nicht“-Spiel der Schmidt Spiele GmbH, in deren Namen die Abmahnung ausgesprochen wird.

Die Marke „Mensch ärgere dich nicht“ sei unter der Registernummer 293721 für Waren der Klasse 28 beim deutschen Patent- und Markenamt zugunsten der Inhaberin Schmidt Spiele GmbH eingetragen.


Geltend gemachte Ansprüche

Die Schmidt Spiele GmbH macht folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunftsanspruch hinsichtlich des Ausmaßes der vermeintlichen Rechtsverletzung
  • Schadensersatzanspruch
  • Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten


Was ist zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf einer Markenrechtsverletzung in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Reagieren Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch sollten Sie davon absehen, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Von der Unterzeichnung der vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welcher der Abmahnung beiliegt, ist vor einer fachlichen Überprüfung dringend abzuraten. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es daher sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Abmahnung. Dafür bieten wir Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns dafür einfach die erhaltene Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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